Zweiklassen-Anonymisierung bei „Österreich“ und „Krone“

Auf diesem Klassenfoto befindet sich eine besonders schutzwürdige Person:

Damit sie, äh, damit das jeder erkennt, hat „Österreich“ ihr Gesicht nicht zur Unkenntlichkeit verpixelt, wie bei allen Mitschülern, sondern es nur mit einem Balken versehen und rot eingekreist. Und eine ca. 12-fache Ausschnittsvergrößerung davon im Artikel und auf der Titelseite plaziert, damit man auch jene markanten Gesichtszüge klar sieht, die im kleinen Faksimile nicht erkennbar sind. Zu leicht wollte man es der aus Sicherheitsgründen untergetauchten Schülerin (so jedenfalls “Österreich”) dann halt auch nicht machen.

Immerhin, der Name des Mädchens wurde geändert. Und in einem seltsamen Einschub, als müsste man sich entschuldigen, wenn man seinen Lesern völlig irrelevante Details vorenthält, weist man darauf hin:

die hübsche Schülerin einer Schule […] (ÖSTERREICH nennt den Namen aus Datenschutzgründen nicht)

Tja, dafür nennen Fellners Gossengeier, äh, Geistesgrößen den Schulort, zeigen ein eindeutiges Foto des Gebäudes, nennen mehrfach den Namen des Direktors und geben — was bei „Österreich“ fast die Ausnahme darstellt — beim Foto die korrekten Credits an: Dummerweise genau den aus „Datenschutzgründen“ verschwiegenen Namen der Schule.

Zufällig einen Tag später findet sich auch in der Kronen Zeitung, in einer anderen Story, ein Beispiel für Persönlichkeitsschutz erster und zweiter Klasse:

Eigentlich ein ziemlicher Wahnsinn, dass ein und dieselbe Rechtsvorschrift sogar innerhalb eines Fotos auf verschiedene Art umgesetzt wird. Mit Unwissenheit oder uneinheitlichen Vorgaben in den Redaktionen von “Österreich” und “Krone” ist das nicht mehr erklärbar. Hier wird erkennbar unterteilt in schutzwürdige und weniger schutzwürdige Personen. Journalistische Willkür der grauslicheren Art.


PS: Ein deutsches Gericht hat 2006 festgestellt, dass selbst Pixelung des Gesichts unzureichend sein kann, wenn charakteristische Details wie Kopfform, Ohren, Frisur oder auch Körperhaltung, weiterhin eine Identifizierung der Person ermöglichen. Für Österreich ist kein entsprechendes Urteil bekannt. Gegen “Österreich” auch nicht.

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One Comment

  1. Posted 1. Februar 2011 at 16:07 | Permalink

    Hihi, ich habe schon einige Bezeichnungen für die Journallie gehört, aber “Gossengeier” ist mir neu. Kommt sofort auf meine Lieblingsliste.

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