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Krone als Fotodieb im Internet (Update)

Seufz. Da bemüht sich der „Standard“ seit Wochen in einer äußerst lesenswerten Serie, mit „Mythen der Lebensrettung“ aufzuräumen und die „Krone“ setzt neue in die Welt:

Kronen Zeitung, S. 14, 19.8.2011 (Abendausgabe v. 18.8.)

Der Pensionist […] hatte bereits aufgehört zu atmen. Doch der diplomierte Krankenpfleger wusste sofort, was zu tun war. „Stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Reanimation. Ich ahnte, dass es noch nicht zu spät ist“, erzählt der 44-Jährige.

Dabei ist so eine Seitenlage ja durchaus hilfreich (außer halt bei Herzstillstand). Auch beim Lesen der Kronen Zeitung. Dort nicht primär wegen der Gefahr des Erbrechens, sondern weil sie neue Perspektiven eröffnet. Zum Beispiel darauf, wie die „weltgrößte Zeitung“ es mit dem Urheberrecht hält:

Kronen Zeitung, S. 14, 19.8.2011 (Abendausgabe v. 18.8.)

„Foto: Internet“

Quelle: Zeitung. Ich hab das Foto trotzdem gefunden und die Fotografin gleich dazu. Nein, sie heißt nicht „Internet“ und war gelinde gesagt etwas überrascht, dass die „Krone“ so was nötig hat:

Nein, die „Krone“ hat bei mir nicht angefragt. Ich finde das aber auch überhaupt nicht in Ordnung! Ich weiß aber jetzt auch nicht so genau, was ich machen soll, werde mal googeln.

Vielleicht haben unsere Leser ja einen Tipp?

Einer Fotografin hätte die „Krone“ laut Honorarrechner jedenfalls um die 100 Euro zahlen müssen, plus jetzt 100 % Strafaufschlag wegen fehlender Namensangabe. Eine Hobbyfotografin hingegen, würde sich in Österreich strafbar machen, wenn sie ihr Bild verkauft (Update: Das gilt „nur“ für Auftragsarbeiten — danke für die Hinweise in den Kommentaren). Aufgrund unserer, in der entwickelten Welt ziemlich einmaligen Gewerbeordnung, die mittlerweile sogar Ziel einer Protestinitiative ist.

PS: In der Morgenausgabe sind die Kobuks der gestrigen Abendausgabe korrigiert. Ein aktuelles Foto des Lebensretters mit korrekter Urheberangabe hat noch den Weg ins Blatt gefunden und die stabile Seitenlage erfolgt nun nach der Reanimation. Damit schrammt der größere Teil der Auflage an diesem Kobuk vorbei. Aber wenn’s schnell gehen muss, mal eben die Bilder klauen, ist dennoch keine Art.

[Update 13.9.]
Vergangenen Freitag erreichte uns diese erfreuliche Nachricht der Fotografin:

Hallo […] ich wollte mich bei Ihnen noch mal bedanken. Ich habe der Krone eine Rechnung über 220 € für das „geklaute“ Foto gestellt und mit Klage gedroht — sie haben sich bei mir entschuldigt und das Geld heute überwiesen.

Der "Kurier" und die Banken: Finde den Fehler!
Suchbild: "Österreich"-Fotograf bei der Arbeit

9 Kommentar(e)

Michael - Am 19. August 2011 um 15:42

die hobbyfotografin macht sich in österreich NICHT strafbar, wenn sie ihr bild der krone verkauft! die überstrengen gewerberegelungen betreffen nur gewerbsmäßige fotografie, wenn man im auftrag handelt! hab ich als hobbyfotograf ein tolles foto gemacht, kann ich es als pressefoto jeder zeitung verkaufen und auch aktiv anbieten! ich darf nur nicht als hobbyfotograf im auftrag eines unternehmens zb. fotos für einen katalog oder eine werbung machen. aber auch hier kann ich mir sehr wohl die nutzungsrechte abgelten lassen, wenn ich zb. zufällig ein fertiges foto habe, dass für etwas verwendbar ist!

von der oben angesprochenen regelung ist in österreich die künstlerische fotografie (z.b. verkauf von originalbazügen bzw. prints in einer galerie) und die „pressefotografie“ ausgenommen.

Stephan Mantler - Am 19. August 2011 um 20:32

Die Kronen Zeitung pfeift sich generell gar nichts darum. Selbst wenn der Fotograf namentlich bekannt ist und dem Redakteur direkt – und mit expliziten Hinweis auf das Recht auf Herstellernachweis – das Bild schickt, wird da auch mal ein ‚Foto: privat‘ o.ä. daraus. Die eingeschriebene Rechnung inkl. Strafzuschlag wird dann geflissentlich ignoriert, bis man mit Klagsdrohungen und den entsprechenden Paragraphen mault.

Die bekommen von mir nicht mal mehr ein 20×20 Pixel GIF. Auch nicht gegen Vorkasse.

Rudi Riegler - Am 19. August 2011 um 20:46

Liebe „Kobuks“,
Sie kämpfen mit Leidenschaft für seriösen Journalismus und damit verbunden seriöse Recherche und gebrauchen dabei ab und zu – völlig zu Recht – auch deftige Worte. Umsomehr sollten Sie selbst genau rechercheieren, zB. zum Thema Gewerbeordnung. Man wäre fast versucht zu sagen: „Schuster bleib bei Deinen Leisten“ und schreibt nicht über Dinge, deren Kenntnisse nicht gerade zu Ihrer Kernkompetenz zählen. Oder macht genau das, was Ihr von der österreichischen Medienlandschaft einfordert: genau recherchieren! Jederzeit darf ein Hobbyfotograf ein Foto verkaufen, sofern er dies nicht laufend und wiederkehrend macht – und wenn das wer laufend und wiederkehrend macht, dann ist wohl Gewinnabsicht dahinter (ist ja nicht verwerflich) und unterliegt dann im Sinne eines fairen Wettbewerbs (Zb. Steuer und Sozialabgaben) der Gewerbeordnung. – So oder so ähnlich funktionierts fast überall auf der Welt.

Ansonsten: ich genieße Ihre Beiträge – nur weiter so!!

M.L. - Am 20. August 2011 um 00:36

Liebe Kobuks,

als Redakteur mit Anstand und Verantwortung bei einem wöchentlich erscheinenden Gratismedium graust es mir, wenn ich solche Dinge sehe oder lese. Als Privatmensch und Leser ist mir die Krone ohnehin ein Gräuel, aber wenn ich die Situation aus dem beruflichen Blickwinkel betrachte, macht sich die Kronen Zeitung hier schlichtweg strafbar. Wie bereits von meinen Vorrednern erwähnt wurde, ist es dem „Hobbyfotografen“ ebenso erlaubt, seine Bilder zu verkaufen (in gesetzlich geregeltem Rahmen), wie z.B. einem freien Redakteur, Fotografen oder Journalisten. Wenn ich es als „Österreich’s größte Tageszeitung“ nötig habe mich im Internet bei Bildern zu bedienen, die mir weder gehören, mir keine Rechte übergeben wurden, ich keine Credits anführe und sowieso kein Honorar zahle, dann würd ich mich (man verzeihe mir den Ausdruck) in Orsch einegenieren. Das was diese Zeitung aufführt ist schon lange kein seriöser Journalismus mehr und irgendwie scheint der Name der mit D anfängt und auch endet nur noch für FPÖ-Propaganda und einen dicken Kleinanzeiger zu stehen.

Schönes Wochenende,

The L

Hans Kirchmeyr
Hans Kirchmeyr (Autor) - Am 20. August 2011 um 08:34

@Michael & Rudi
Danke für die Aufklärung, euer Hinweis wurde im Artikel ergänzt.

Adalbert - Am 23. August 2011 um 20:11

Wieso heisst die Fotografin „Leopold salcher“, das ist doch ein Mann!! Fehler bei Kobuk?? 🙂

Helge Fahrnberger - Am 24. August 2011 um 11:10

@Adalbert: Anderes Foto, anderer Fotograf.

bill_g - Am 24. August 2011 um 17:02

Wieder mal toll aufgedckt von Kobuk.

Was mich aber stutzig macht: „Stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Reanimation“
Ich bin kein Sanitäter, aber wenn jemand seitlich liegt ist es doch eher schwer ihn zu reanimieren?
Etwas schlampig geschrieben der ganze Artikel …

nömix - Am 26. August 2011 um 08:56

@bill_g
Das ist wie beim Radwechseln: “Rad wechseln. Auto mit Wagenheber anheben.“ ; )