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Ampelpärchen: Skandal à la Krone

Wien hat sie schon, München will sie noch, die gleichgeschlechtlichen Ampelpärchen. Der Unterschied: Laut Krone zahlt München für dieselbe Aktion um 53.000 Euro weniger als Wien. Doch so einfach geht die Rechnung der Krone nicht auf.
krone
Was die Krone nämlich verschweigt: In München wird es deutlich weniger Ampeln geben. In Wien wurden die Ampelpärchen auf 120 Schutzwegen montiert. Das entspricht 240 Ampeln. In München sind aber zur Zeit nur 32 Ampeln mit gleichgeschlechtlicher Pärchenoptik geplant. Das bestätigt uns der zuständige Landesreferent Klaus Krämer auf Anfrage. Er schreibt:

„Die Kosten für einen „Signalbegriff“ (in diesem Fall das Rot oder das Grün) belaufen sich nach den uns vorliegenden Zahlen auf etwa 150 €. Also ca. 300 € pro Fußgängersignal (bestehend aus zwei Signalbegriffen), 600 € pro Fußgängerfurt, da immer zwei Fußgängersignale (oder 4 Signalbegriffe) vorhanden sind. So können mit 10.000 € insgesamt ungefähr 16 Fußgängerfurten ausgestattet werden, die wir über mehrere Lichtsignalanlagen verteilen wollen.“

Die Kosten für das Wiener Projekt belaufen sich auf 63.000 Euro. Das macht pro Ampel 262,50 Euro. Damit sind die Münchner Ampeln pro Stück sogar um 40 Euro teurer als die Wiener Modelle.

Einfache Rechnung:

 GesamtkostenAnzahl der AmpelnKosten pro Ampel
Wien63.000 €240262,50 €
München~10.000 €32~300 €

Es stimmt also, dass Wien mehr Geld für das Projekt ausgibt als München. Der Krone Vergleich ist aber trügerisch. Die Anzahl der Ampeln wird im Artikel kein einziges Mal erwähnt.

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11 Kommentar(e)

Arno Nühm - Am 31. May 2015 um 19:14

Interessant, dass es hier nur um Geld geht.

In der Steiermark wurden Mopedfahrer von der Polizei gejagt, weil sie Aufkleber auf Stopptafeln geklebt hatten. „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“, „Sachbeschädigung“ etc.

Und eine Wiener Lokalpolitikerin bestimmt, dass 120 absolut nicht StVO konforme Ampeln dauerhaft im Einsatz bleiben sollen?

Was passiert wenn Strache Wiener Bürgermeister wird, macht er dann aus dem Grünlicht ein Blaulicht???

Irgendwo hat alles Grenzen. Nach der deutsche Sprache ist jetzt die Straßenverkehrsordnung dran?

Wer stoppt diese gesetzlosen Djangos, die zu Ihrem Vorteil Gesetze öffentlich brechen?

STVO - Am 31. May 2015 um 19:37

Hier irrt er. Die Ampeln sind sehr wohl STVO-konform.

Rene P. - Am 31. May 2015 um 20:33

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40123905
STVO § 38 (8) Zur gesonderten Regelung des Verkehrs auf einzelnen Fahrstreifen oder für bestimmte Gruppen von Straßenbenützern, wie etwa Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuge des Kraftfahrlinienverkehrs sowie Taxifahrzeuge, dürfen auch andere leicht erkennbare Lichtzeichen verwendet werden, wobei hinsichtlich des grün en Lichtes die Bestimmung des Abs. 6 erster Satz anzuwenden ist. Hinsichtlich der Bedeutung solcher Lichtzeichen und des Verhaltens der betroffenen Straßenbenützer gelten die Bestimmungen der Abs. 1 bis 7 sinngemäß.

Fg68at - Am 01. June 2015 um 05:44

Danke für die Recherche.

Arno Nühm - Am 02. June 2015 um 16:31

StVO war auch das falsche Regelwerk. Mein Fehler. Die richtige Norm ist in den „Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS 05.04.3) “ zu suchen. Leider nicht kostenfrei einsehbar und dies beendet mein Interesse daran. Auf keinen Fall kann es jedoch möglich sein, dass man einfach so die Lichtaustrittsfläche einer Signalanlage verkleinern und damit die Leutstärke verringern darf.

Aber wer mir nicht glaubt, soll einfach Ampel zukleben und schauen was passiert. Wenn es einer grünen Gemeinderätin erlaubt sein soll, kann Ihnen ja nichts passieren?

Rene P. - Am 02. June 2015 um 16:49

Die STVO hat aber schon noch Vorrang gegenüber irgendwelcher in Ministerien erlassernen Richtlinien (die von einem Minister bzw. einer Miniseterinn erlassen wurden).
Die Lichteintrittsfläche ist dank der 2 Personen statt einer sogar größer geworden.

Arno Nühm - Am 02. June 2015 um 17:09

Aber wer mir nicht glaubt, soll einfach Ampel zukleben und schauen was passiert. Wenn es einer grünen Gemeinderätin erlaubt sein soll, kann Ihnen ja nichts passieren?

Lucky Fox - Am 03. June 2015 um 13:13

Ob erlaubt oder nicht – hier geht es um eine verfälschte Darstellung von einer der größten Tageszeitungen in Österreich. Und egal wie man zu den Ampelmännchen steht – das darf nicht sein.
Denn wenn bei so einem Theme verfälscht wird, wie wird dann erst bei wirklich wichtigen Themen vorgengangen?

Sprechecke - Am 08. June 2015 um 19:27

@Arno: die Ampeln waren und sind absolut gesetzeskonform. Aber Sie haben recht, unsereins sollte nicht einfach Ampeln überkleben, das wäre tatsächlich illegal. Hauptsächlich deshalb, weil es Sachbeschädigung wäre. Die Ampeln stehen im Eigentum zB der Stadt Wien – und auch die Gemeinderäten brauchte zur Durchführung der Aktion die Zustimmung der „Stadt Wien“ = Gemeinderat bzw. sie selbst als dessen Vertreterin…

Arno Nühm - Am 09. June 2015 um 16:36

Das Fehlen des Gemeinderatsbeschlusses zu diesem Thema zeigt sehr gut das Demokratieverständnis machtgeiler Politeusen.

Aber möglicherweise wird sich etwas bewegen, wenn diese Fragen beantwortet sind:

https://www.wien.gv.at/ma08/infodat/2015/pgl-01707-2015-0001-kvp-gf.pdf

Diesmal nur eine „Verkehrsgemeinderätin“ in Wien.

Mann stelle sich vor, Landeshauptmänner und Finanzminister würden so agieren.

Wenn es klar ist, dass nicht jeder Ampeln zukleben darf wie er will, wieso die Frau Vassilakou?
Oder wo ist die Legitimation für diese gesetzlose Aktion?

STVO - Am 09. June 2015 um 16:50

Gut zu wissen, womit sich die ÖVP Wien im Detail eingehend beschäftigt. Mit Ampelpärchen-Anfragen Vollgas zur Einstelligkeit.