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Der tägliche Medienpranger im Fall Stefanie P.

Vor einem Jahr erschien auf Kobuk ein Artikel über die menschenverachtende und pietätlose Berichterstattung von “Österreich” über den Mord an Stefanie P. Der Artikel hatte immerhin eine Verurteilung durch den Medienrat zur Folge.

Nun findet der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter statt. Hat “Österreich” dazugelernt? Nein, im Gegenteil: Auch andere Medien unterlassen den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz von Persönlichkeit, Identität und Intimssphäre von Opfer und Tatverdächtigem zugunsten reißerischer Berichterstattung über Sex & Crime.

Das Medienrecht sieht in § 7a den Schutz vor identifizierender Berichterstattung vor, um Opfer und ihre Angehörigen nicht ein zweites, öffentliches Mal zum Opfer werden zu lassen und um zu verhindern, dass Verdächtige oder Verurteilte in Form eines ‘Medienprangers’ anstelle oder neben einer gerichtlichen Bestrafung eine soziale Ersatz- oder Zusatzbestrafung erfahren. (Korn, 2010)

Da die Dokumentation der Verstöße gegen diese Bestimmung diesen Blogeintrag sprengen würde (siehe Collage oben), gibt es hier alle Zeitungsausschnitte zum Mordfall Stefanie P. in einem separaten Album (von uns anonymisiert).

Die auffälligsten Verfehlungen der letzten Tage:

  • Bilder des Angeklagten und des Opfers werden tagelang unverpixelt in Heute, Krone und Österreich abgedruckt. Dasselbe passiert in Onlineartikeln. Bei “Heute” gibt man unverfroren zu, dass ein Foto des Opfers schlicht von Facebook stammt (siehe Bildcredit!).  Auch der Kurier hält sich bei Philipp K. und Opfer Stefanie P. nicht zurück.
  • Wie in den Zeitungsausschnitten ersichtlich, präsentieren “Österreich” und die Krone (auf der Titelseite) den vollen Namen des Angeklagten und die Krone sogar den vollen Namen des Opfers und seiner Schwester. Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, doch auch die Oberösterreichischen Nachrichten bringen ein unverpixeltes Foto und den vollen Namen des Opfers.  Überraschenderweise reihte sich sogar die “Presse” in diese Riege ein, wie man im Google-Cache eines Berichts noch sehen kann, hier wurde aber mittlerweile (vergleichsweise vorbildlich) schon korrigert.
  • Allem Anschein nach herrscht in den Redaktionen Verwirrung darüber, wann und wie die Identität der Beteiligten geschützt werden muss. Beispiel Oe24.at: Online wird der Angeklagte verpixelt (das Foto kommt schließlich von der APA), aber trotzdem mit vollem Namen genannt. An anderer Stelle jedoch wieder abgekürzt. Auch die Krone gibt sich ungeschickt: Beim Video-Beitrag zum Prozess ist der Angeklagte zunächst unverpixelt und klar erkennbar, im Video selbst jedoch unkenntlich gemacht.
  • “Österreich” nimmt in der Ausgabe vom 5. Mai gleich das Urteil vorweg, denn „Lebenslang ist beinahe fix!“ Die in Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgeschriebene Unschuldsvermutung scheint nicht zu gelten.
  • Ebenso unverschont bleibt das Privatleben der Beiden. Die Krone präsentiert, im öffentlichen Interesse natürlich, deren „Liebes-Collage“, das Magazin News zeigt in einer Online-Bilderstrecke Privatfotos und sogar intime Liebesbriefe.

Aus ihrem Interview in “Österreich” schließen wir, dass die Mutter des Angeklagten ihr Gesicht bewusst in der Öffentlichkeit zeigen will. Daraus lässt sich jedoch nicht schließen, dass ihr Sohn, der mutmaßliche Täter, diese Ansicht teilt. Dass ein explizites Einverständnis vorliegt, ist zu bezweifeln, schließlich haben andere Medien brav verpixelt.

Wenn Philipp K. anonym bleiben wollte (was der Berichterstattung der APA nach durchaus denkbar ist), stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, den Namen eines Verdächtigen abzukürzen, aber dann dennoch jedermann mittels des vollen Namens der Mutter über seine Identität zu informieren. Immerhin, rein rechtlich zählen sowohl Name als auch familiäre Beziehungen zu jenen Identifizierungsmerkmalen, die vom Identitätsschutzparagraphen (§ 7a MedienG) erfasst werden.

Der Ehrenpreis für den sinnfreiesten Versuch, die Persönlichkeitsrechte zu schützen, geht an Oe24.at: Sowohl Angeklagter als auch Opfer werden innerhalb der selben Seite je einmal verpixelt und einmal nicht:

Vielen Dank an Patrick, Alex, Petra, Tanja und Hannes, die alle an diesem Artikel mitgearbeitet haben!

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“Obsorgestreit” – der Kurier will nur das Beste…

“Du, sind Mamas überhaupt wichtig?” - so lautet der Titel eines Artikels, der am 6.2. im Kurier erschien und seit 5.2 auf Kurier.at online ist.  Das Thema: Der “Obsorgestreit” um den Buben F. :

Name und Gesichter wurden von mir unkenntlich gemacht

Großfamilie, Jugendamt und Gericht liegen sich in den Haaren.  Alle wollen das Beste für ihn. Was aber ist das Beste für F.? [Vorname des Kindes im Original ausgeschrieben]

Als gute Bekannte des Vaters und der Urgroßmutter väterlicherseits, die die einstweiligen Obsorgeberechtigten sind, bin ich zugegebenermaßen parteiisch. Ob es wirklich “das Beste für F.” ist, dass der Kurier ein Foto des Buben abdruckt und online stellt, ohne die einstweilige Obsorgeberechtigte oder das zuständige Gericht um Erlaubnis zu bitten oder auch nur zu informieren,  kann jede/r selbst beantworten.

In einem Telefonat mit dem Autor der Story und in einem Email an Chefredakteur Helmut Brandstätter (eine Kopie liegt mir vor) baten die einstweiligen Obsorgeberechtigten den Kurier, zumindest das Foto des Buben aus dem Internet zu nehmen. Diese Bitte zeigte bislang keine Wirkung.

Im Artikel werden darüber hinaus einige Behauptungen aufgestellt, ohne dem Leser Beweise vorzulegen oder Quellen anzugeben. Sowohl der Vater als auch die Urgroßmutter von F. (einstweilige Obsorgeberechtigte) geben an, vom Autor des Artikels nicht um eine Stellungnahme für den Artikel gebeten worden zu sein.

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Ist Reden über pädophile Vorlieben eine Straftat?

In einem Artikel von DerStandard.at werden 14 Österreicher als „mutmaßliche Täter“ bezeichnet, weil sie sich im Internet über ihre sexuellen Vorlieben für Buben ausgetauscht haben. Ein Strafbestand besteht nicht, weil es in Österreich nicht verboten ist, derartige Themen zu diskutieren. Weder gab es Hinweise auf Konsum einschlägiger Filme/Fotos oder Bilderaustausch noch auf strafbare Handlungen an Kindern. Laut Standard würde es sich hier um eine „Gesetzeslücke“ handeln.

Auch der Kurier springt mit seiner Story „Laxes Gesetz schützt Pädophile“ auf den gleichen Zug auf, bezeichnet die 14 Österreicher als „Verdächtige“.

Wenn man emotional besetzte Themen wie Kinderpornographie behandelt, begibt man sich üblicherweise auf einen schmalen Grat zwischen Verharmlosung und Überreaktion. Ob die österreichischen Gesetze zum Schutz von Kindern nun ausreichend sind oder nicht, ist eine andere Frage. Fakt ist jedoch eines: Menschen als „Verdächtige“ oder „mutmaßliche Täter“ zu bezeichnen, von denen im Sinne des StGBs keine strafbaren Handlungen bekannt sind, kann journalistischen Standards wohl kaum entsprechen.

(Dank an Christian S. und K. für die Hinweise.)

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Surfer und Hai: Wenn die Medienwelt stille Post spielt

Der Artikel besteht aus Auszügen meiner Bakk.-Arbeit.

Es ist der 7. Juni 2010. Eine spektakuläre Nachricht verbreitet sich im Minutentakt via Copy & Paste in der ganzen Welt. Überall ist zu lesen: “Australien: Surfer boxt Hai in die Flucht“.


Klingt unglaublich. Ist es auch. Was war passiert?

The West Australian und die Australian Broadcasting Corporation berichten als erstes. Letzere titeln:

Surfer recovering after shark attack

In den Artikeln steht, Michael Bedford sei von einem Hai attackiert worden, habe sich aber im letzten Moment an den Strand retten können. Der einzige Zeuge, sein Freund Lee Cummuskey, sagt, er wäre 150 Meter weit weg gestanden und hätte den Fisch gar nicht richtig sehen können.

Im Bericht der ABC meldet sich Cummuskey zu Wort: “(…)he gave it a good whack he reckons, a good punch and that doesn’t surprise me knowing Mick”. Eine eher scherzhafte Vermutung eines Mannes, der 150 Meter weit weg vom Geschehen stand, sollte zur Faktengrundlage alle weiteren Medien werden. Ob er das damals geahnt hatte?

Durch die Agence France Press wird die Story gobal: “Australian man punches shark, surfs to safety”, lautet der Titel. Die Meldung wird kurz darauf ins Deutsche übersetzt. Cummuskeys Aussage steht im Mittelpunkt des Artikels. Hier wussten die JournalistInnen auf einmal sogar, dass Michael Bedford mit einem beherzten Faustschlag todesmutig zugeschlagen hatte. Woher bloß?

Danach geht es schnell. Im Minutentakt übernehmen Medien die Story. Das Lehrbuch für Journalismus zwingt quasi zu Meldungen nach dem “Mann beißt Hund”-Prinzip.

Spiegel Online und Focus gehören im deutschsprachigen Raum zu den ersten. Auch die APA übernimmt die Story. Danach hat man sich wohl in den Redaktionen gedacht- “Hey, wenn die AFP, APA und Spiegel Online darüber berichten, wird’s wohl stimmen. Irgendwer wird’s schon überprüft haben.”

Die Meldung erscheint auf Derstandard.at, Diepresse.com, der Wiener Zeitung, Krone.at, Oe24.at, Kurier.at (Artikel nicht mehr online), den Oberösterreichischen Nachrichten und noch ein paar Seiten mehr. Sämtliche Artikel sind mehr oder weniger ident.

Von der ursprünglichen Meldung bis zur Veröffentlichung in Österreich vergingen ungefähr zwölf Stunden. Irgendwo in der Kette wurde auch aus der Mutmaßung des Freundes Gewissheit: Das Tier sei ein Weißer Hai gewesen.

Die Meldung schafft es neben Deutschland und Österreich in die Schweiz, die USA, England, die Niederlande, Frankreich, Spanien und in viele weitere Ecken der (Medien-)Welt.

Die Auflösung

Michael Bedford wird noch am selben Tag von der ABC interviewt. Im Video erzählt er hauptsächlich, wie froh er ist am Leben zu sein. Seltsam. Man könnte meinen, er würde damit prahlen, wie mutig er den großen bösen Hai geschlagen hat.

Aufmerksame Kobuk-LeserInnen wissen bereits: Wenn eine Nachricht in der Welt die Runde macht, die Medien vor Ort aber nichts dazu bringen, dann passt wahrscheinlich etwas nicht.

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Futurezone lässt die halben USA offline gehen

The US according to Futurezone..

Die Futurezone berichtet über die Nutzung des Dienstes Foursquare in Österreich und in den USA:

Nur vier Prozent aller US-Internetuser bzw. nur ein Prozent der Bevölkerung nutzt orstbezogene Dienste.

Doch nützen 4% aller Internetnutzer und 1% der Bevölkerung diese Dienste, dann nützen nur 25% der US-Amerikaner das Internet. Tatsächlich sind es jedoch über drei Viertel.

Im Report von Pew Internet Research, auf den sich der Artikel bezieht, der entsprechende Teil auf Englisch:

4% of online adults use a service such as Foursquare or Gowalla that allows them to share their location with friends and to find others who are nearby. On any given day, 1% of internet users are using these services.

Nicht “ein Prozent der Bevölkerung” sondern ein Prozent der Internetuser nutzen an jedem beliebigen Tag einen solchen Dienst.

(Danke an Axel Maireder für den Hinweis via Twitter.)

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Du hast da einen Pixel auf der Glatze

Neueste Berichte über H.C. Strache und den Vorwurf der Videomanipulation durch den ORF ziehen sich wieder durch die Medien. Interessant, dass die Bilder der Skinheads in jüngeren Meldungen verpixelt wurden:

Siehe Kurier.at: Sept/Nov, Oe24.at: Mai/ Sept und News.at: März/ Nov

Nachdem diese beiden Herren noch nie jemand gesehen hat, ist wohl der beste Schutz, ihre Bilder ein halbes Jahr nach Aufkommen des “Skandals” zu verpixeln.

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Journalismus vom Hörensagen im Kurier

Hans Peter Lehofer ist Medien- und Telekomrechtler und ehem. Chef der Medienbehörde KommAustria. Dieser Gastbeitrag erschien zuerst in seinem Blog unter dem Titel “Journalismus vom Hörensagen (oder: muss man das First Amendment kennen, um darüber zu schreiben?)”

“Traurig genug, dass wir darüber reden müssen, was Pressefreiheit ist”, schreibt Helmut Brandstätter in seinem aktuellen Kurier-Leitartikel. Er setzt fort mit dem Lamento, dass wir in Österreich nun “über ein Thema diskutieren, das in den USA seit 219 Jahren geregelt ist: die verfassungsrechtliche Absicherung der Pressefreiheit.” — und er kommt zu einem interessanten Ergebnis: “wenn das Redaktionsgeheimnis nichts mehr wert ist, brauchen auch wir eine Verfassungsbestimmung.”

Blöd nur, dass das Redaktionsgeheimnis in Österreich verfassungsrechtlich besser abgesichert ist, als es in den USA mit dem von Brandstätter gelobten “First Amendment” der Fall ist. Denn Art 10 EMRK, in Österreich unmittelbar geltendes Verfassungsrecht, schützt auch journalistische Quellen. In den Worten des EGMR, jüngst im Urteil der Großen Kammer im Fall Sanoma Uitgevers (siehe dazu hier):

“The right of journalists to protect their sources is part of the freedom to ‘receive and impart information and ideas without interference by public authorities’ protected by Article 10 of the Convention and serves as one of its important safeguards. It is a cornerstone of freedom of the press, without which sources may be deterred from assisting the press in informing the public on matters of public interest.”

Der erste Zusatzartikel zur US-Verfassung (“First Amendment”) lautet (auszugsweise):

“Congress shall make no law … abridging the freedom of speech, or of the press”

Nun umfasst das allerdings keineswegs zwingend auch den Schutz des Redaktionsgeheimnisses (“reporters’ privilege”), sodass immer mehr US-Staaten dazu übergegangen sind, eigene “Shield Laws” zu verabschieden, um das Redaktionsgeheimnis – unterhalb der Verfassungsebene – zu schützen. Der Supreme Court hat bislang nämlich einen allgemeinen Schutz des Redaktionsgeheimnisses abgelehnt (maßgebend mit knapper Mehrheit Branzburg v. Hayes aus dem Jahr 1972), der jüngste spektakuläre Fall in diese Richtung war “In re: Miller” (siehe dazu hier oder hier), in dem es der Supreme Court abgelehnt hat, den Fall der NYT-Reporterin Judith Miller anzunehmen, die wegen ihrer Weigerung, journalistische Quellen offenzulegen, tatsächlich in Haft musste.

Zusammenfassend: in Österreich haben wir eine Verfassungsbestimmung, die — nach der Rechtsprechung — auch das Redaktionsgeheimnis schützt. In den USA — auf Bundesebene — nicht.

Traurig genug, dass wir darüber reden müssen, was journalistische Sorgfalt ist.

Illustration: Graffito auf der Berliner Mauer, (cc) Jotquadrat

 

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Kurier und Heute BILDen sich Angriff auf Tiger Woods ein

Der Linksgolfer machte vor kurzem auf eine Story der BILD-Zeitung aufmerksam, in der ein Übergriff auf Golf-Star Tiger Woods geschildert wird. Auch Heute.at und Kurier.at übernahmen den Bericht über eine angebliche Attacke.

Aber: Der Vorfall hat in dieser Form nie stattgefunden.

Ein Zuschauer hätte versucht, den Sportler anzugreifen – konnte jedoch in letzter Sekunde von den anwesenden Securities, mit Hilfe eines Elektro-Tasers gestoppt werden. BILD:

Es geschah an Loch 11. Travis Parmelee (36) löste sich aus der Menge, lief brüllend auf Woods zu. Sofort waren Sicherheitskräfte zur Stelle, streckten den Mann mit einer Elektroschockpistole nieder.

Dramatische Szenen also die, geht es nach der BILD, ausschlaggebend dafür gewesen sind, dass Tiger Woods das Turnier kurz darauf abbrechen musste. Unter “kurz darauf” versteht das Boulevardblatt übrigens zwei Tage nach dem vermeintlichen Vorfall.

Scan: Bildblog.de

Die RedakteurInnen von Heute üben sich in Empathie und machen gar Woods sensiblen Charakter für den Abbruch verantwortlich:

Für Sensibelchen Woods war der Vorfall zu viel, er brach das Turnier ab.

Tatsache ist jedoch, dass der Sportler das Turnier auf Grund von gesundheitlichen Beschwerden nicht beenden konnte.

Wie die Berichterstattung der Nachrichtenagentur AP zeigt, ist dieser  “gezielte Angriff” so nie passiert. Der “Angreifer” – ein stark alkoholisierter Mann im Hawaii-Hemd – war schon den ganzen Tag negativ aufgefallen und hatte diverse Spieler beschimpft – worauf er vom Platz verwiesen wurde.

Die Verbindung zu Tiger Woods ist schlichtweg erfunden.

(Via BildBlog)

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Kurier.at ringt um den Worst-Case

Screenshots: kurier.at vom 10.5.2010 23:45

In der Wikipedia ist nachzulesen, welche der beiden Versionen korrekt ist:

Auch Komposita, deren Bestimmung ein mehrgliedriges Fremdwort aus dem Englischen ist, werden gemäß den deutschen Rechtschreibregeln durchgekoppelt.

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