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Weltweit teuerste Parkgarage in Graz? Falsch!

Wer in der Grazer Innenstadt sein Auto in eine Parkgarage stellt, muss ordentlich blechen. Zumindest laut einer “Studie” des Webportals Hotelreservierung.de. Darin wurden 339 Parkhäuser in ganz Europa verglichen, und die Stadt Graz ist absoluter Preis-Spitzenreiter. Durchschnittlich zahle man hier 62 Euro pro Tag:


Aber es kommt noch teurer:

So kassiert ein Parkhaus in Graz in Österreich sage und schreibe 96 Euro [für ein Tagesticket, Anm. des Autors], was 573% über dem internationalen Schnitt von 14,27€ liegt.

96 Euro pro Tag! Wahnsinn! Dem Horrorpreis liegt eine einfache Rechnung zugrunde: 4 Euro Stundenpreis x 24 Stunden = 96 Euro. Diese  Milchmädchenrechnung kam zustande, weil für die Studie nur online recherchiert wurde und für Graz gerade einmal zwei Parkhäuser (statt etwa 30) herangezogen wurden (ganz unten im Bild, unter dem Punkt Erhebungsbasis). Und auf der Website des Parkraumservice Graz fand man bis vor wenigen Tagen eine wichtige Info noch nicht: Dass es jeweils ein Tagesmaximum von 40 Euro gibt. Könnte man aber, zum Beispiel, leicht per Telefonat oder über die Arbeiterkammer (PDF) herausfinden. Die knapp 100 Euro pro Tag sind also falsch, ebenso der Grazer Durchschnitt von 62 Euro, der liegt laut Arbeiterkammer-Tabelle etwa bei 23 Euro.

Trotzdem kam der Bericht über die horrenden Parkgaragenpreise in Graz in zahlreichen österreichischen Medien. Beispielsweise auf Orf.at, wo der unbekannte Autor pflichtbewusst angibt, die Geschichte online gegenrecherchiert zu haben. Und da fand er eben kein Tagesmaximum. Vielleicht wäre hier die gute alte Telefonrecherche besser gewesen. Auf DerStandard.at ist zudem verwirrterweise einmal von 93, einmal von 96 Euro die Rede.

Dass es auch anders geht, zeigt die Kleine Zeitung. Dort hat man sorgfältiger recherchiert und bei Parkraummanager Günter Janezic nachgefragt.

Danke an Lukas A. für den Hinweis via Facebook.

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Der tägliche Medienpranger im Fall Stefanie P.

Vor einem Jahr erschien auf Kobuk ein Artikel über die menschenverachtende und pietätlose Berichterstattung von “Österreich” über den Mord an Stefanie P. Der Artikel hatte immerhin eine Verurteilung durch den Medienrat zur Folge.

Nun findet der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter statt. Hat “Österreich” dazugelernt? Nein, im Gegenteil: Auch andere Medien unterlassen den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz von Persönlichkeit, Identität und Intimssphäre von Opfer und Tatverdächtigem zugunsten reißerischer Berichterstattung über Sex & Crime.

Das Medienrecht sieht in § 7a den Schutz vor identifizierender Berichterstattung vor, um Opfer und ihre Angehörigen nicht ein zweites, öffentliches Mal zum Opfer werden zu lassen und um zu verhindern, dass Verdächtige oder Verurteilte in Form eines ‘Medienprangers’ anstelle oder neben einer gerichtlichen Bestrafung eine soziale Ersatz- oder Zusatzbestrafung erfahren. (Korn, 2010)

Da die Dokumentation der Verstöße gegen diese Bestimmung diesen Blogeintrag sprengen würde (siehe Collage oben), gibt es hier alle Zeitungsausschnitte zum Mordfall Stefanie P. in einem separaten Album (von uns anonymisiert).

Die auffälligsten Verfehlungen der letzten Tage:

  • Bilder des Angeklagten und des Opfers werden tagelang unverpixelt in Heute, Krone und Österreich abgedruckt. Dasselbe passiert in Onlineartikeln. Bei “Heute” gibt man unverfroren zu, dass ein Foto des Opfers schlicht von Facebook stammt (siehe Bildcredit!).  Auch der Kurier hält sich bei Philipp K. und Opfer Stefanie P. nicht zurück.
  • Wie in den Zeitungsausschnitten ersichtlich, präsentieren “Österreich” und die Krone (auf der Titelseite) den vollen Namen des Angeklagten und die Krone sogar den vollen Namen des Opfers und seiner Schwester. Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, doch auch die Oberösterreichischen Nachrichten bringen ein unverpixeltes Foto und den vollen Namen des Opfers.  Überraschenderweise reihte sich sogar die “Presse” in diese Riege ein, wie man im Google-Cache eines Berichts noch sehen kann, hier wurde aber mittlerweile (vergleichsweise vorbildlich) schon korrigert.
  • Allem Anschein nach herrscht in den Redaktionen Verwirrung darüber, wann und wie die Identität der Beteiligten geschützt werden muss. Beispiel Oe24.at: Online wird der Angeklagte verpixelt (das Foto kommt schließlich von der APA), aber trotzdem mit vollem Namen genannt. An anderer Stelle jedoch wieder abgekürzt. Auch die Krone gibt sich ungeschickt: Beim Video-Beitrag zum Prozess ist der Angeklagte zunächst unverpixelt und klar erkennbar, im Video selbst jedoch unkenntlich gemacht.
  • “Österreich” nimmt in der Ausgabe vom 5. Mai gleich das Urteil vorweg, denn „Lebenslang ist beinahe fix!“ Die in Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgeschriebene Unschuldsvermutung scheint nicht zu gelten.
  • Ebenso unverschont bleibt das Privatleben der Beiden. Die Krone präsentiert, im öffentlichen Interesse natürlich, deren „Liebes-Collage“, das Magazin News zeigt in einer Online-Bilderstrecke Privatfotos und sogar intime Liebesbriefe.

Aus ihrem Interview in “Österreich” schließen wir, dass die Mutter des Angeklagten ihr Gesicht bewusst in der Öffentlichkeit zeigen will. Daraus lässt sich jedoch nicht schließen, dass ihr Sohn, der mutmaßliche Täter, diese Ansicht teilt. Dass ein explizites Einverständnis vorliegt, ist zu bezweifeln, schließlich haben andere Medien brav verpixelt.

Wenn Philipp K. anonym bleiben wollte (was der Berichterstattung der APA nach durchaus denkbar ist), stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, den Namen eines Verdächtigen abzukürzen, aber dann dennoch jedermann mittels des vollen Namens der Mutter über seine Identität zu informieren. Immerhin, rein rechtlich zählen sowohl Name als auch familiäre Beziehungen zu jenen Identifizierungsmerkmalen, die vom Identitätsschutzparagraphen (§ 7a MedienG) erfasst werden.

Der Ehrenpreis für den sinnfreiesten Versuch, die Persönlichkeitsrechte zu schützen, geht an Oe24.at: Sowohl Angeklagter als auch Opfer werden innerhalb der selben Seite je einmal verpixelt und einmal nicht:

Vielen Dank an Patrick, Alex, Petra, Tanja und Hannes, die alle an diesem Artikel mitgearbeitet haben!

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“News” und die Tücken der Prozentrechnung

Anscheinend hatte die “News”-Redaktion letztens sämtliche Taschenrechner daheim vergessen:  So sind laut News “56 % der von  Österreichern bestellten Artikel” Bücher. Addiert  man dazu allerdings die am zweithäufigsten bestellten Artikel (Kleidung und Schuhe mit 41 %), erreicht man schon 97 %. Insgesamt ergibt sich eine  Summe von 410 % – was logisch unmöglich ist.

Als Quelle gibt “News” das Integral Markt- und Meinungsforschungsinstitut an, welches einen Teil ihrer Forschungsergebnisse auch online zugänglich (PDF) macht. Hier sehen die Daten allerdings um einiges besser aus: Nicht 56 % der Artikel waren Bücher sondern 30 % der Österreicher haben Bücher bestellt. Siehe Faksimilie hier.

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Annäherungsversuch, Nötigung: APA lost in translation

Der Standard und viele andere Medien veröffentlichen eine Meldung von APA/dpa über Details zu den Vorwürfen gegen den Wikileaks Gründer Julian Assange. Diese Meldung stützt sich auf einen Artikel des Guardian. Wie wir bereits wissen, ist das Übersetzen nicht immer einfach, so auch in diesem Fall.

Die APA/dpa meint:

Die „Fräulein A“ genannte Schwedin soll er bei anderer Gelegenheit zu von ihr nicht gewünschtem Sex genötigt haben.

Wohingegen der Guardian schreibt:

She told police that Assange had continued to make sexual advances to her every day after they slept together (..).

Doch “Advances” sind übersetzt noch keine “Nötigung” sondern “Annäherungsversuche”, “Avancen”. Die Entscheidung, etwa ob hier ein Fall von Nötigung vorliegt, hat darüber hinaus das schwedische Gericht zu treffen.

Auf DerStandard.at wurde entsprechende Passage nach einem Kommentar von Markus Kienast bereits korrigiert. Der Kommentar selbst ist dabei laut Markus allerdings in der Moderationsschleife hängen geblieben.

Bild: (cc) Ross_TT

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Du hast da einen Pixel auf der Glatze

Neueste Berichte über H.C. Strache und den Vorwurf der Videomanipulation durch den ORF ziehen sich wieder durch die Medien. Interessant, dass die Bilder der Skinheads in jüngeren Meldungen verpixelt wurden:

Siehe Kurier.at: Sept/Nov, Oe24.at: Mai/ Sept und News.at: März/ Nov

Nachdem diese beiden Herren noch nie jemand gesehen hat, ist wohl der beste Schutz, ihre Bilder ein halbes Jahr nach Aufkommen des “Skandals” zu verpixeln.

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Herr Pelinka, Sie vergleichen die FPÖ-Wahl mit Nordkorea?

Lieber Peter Pelinka,

In “Heute” vom Dienstag, den 22.6.10 vergleichen Sie in ihrer Kolumne “Im Brennpunkt” die Wiederwahl H.C. Straches mit 99,1% zum FPÖ-Parteichef mit nordkoreanischen Verhältnissen:

99,1 Prozent der Delegierten haben ihn gewählt und über seine Tiraden gegen alle ausländischen Gegner und inländischen Verräter gejubelt. Im Austria Center, aber sonst ganz wie daheim in Pjönjang. Das Ergebnis mutet ein wenig nordkoreanisch an? Gar nicht. Vor zwei Jahren waren es gar 99,3 Prozent gewesen.

Dass solche Wahlergebnisse in der österreichischen Politik so wie in wahrscheinlich jeder anderen Demokratie der Welt keine Seltenheit darstellen, darüber verlieren sie kein Wort: So wurde Werner Faymann erst vor kurzem mit 93,8 % zum Parteichef der SPÖ wiedergewählt, Eva Glawischnig Anfang 2009 mit 97,4% zur Bundesprecherin der Grünen.

Außerdem machen Sie in der selben Kolumne Kim Ir-sen alias Kim Il-sung zum aktuellen nordkoreanischen Diktator. Nur ist dieser bereits 1994 verstorben. Momentaner militärischer Anführer und damit Diktator Nordkoreas ist, wie auch auch Ihr “News” schreibt,  seit seinem Tod sein Sohn Kim Jong-Il.

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