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BILD will den Superstar verhindern

Mit ihrer heutigen Kampagne hat die deutsche BILD wieder einmal bewiesen, dass sie sich nicht einmal die Mühe machen, ihren Lesern Objektivität vorzugaukeln. Mit völliger Selbstverständlichkeit schreibt BILD-Redakteur Daniel Cremer über den „Deutschland sucht den Superstar“ Kandidaten Menowin Fröhlich auf Bild.de:

„Aber darf so ein Typ Superstar werden? BILD sagt: NEIN!“

Die Begründung, warum er denn nicht gewinnen darf, hält sich nicht mit seinen Gesangsqualitäten auf. Kriminelle Vergangenheit und uneheliche Kinder erscheinen dem Autor wichtiger zu sein als Gesangstalent. Und da Menowin offensichtlich singen kann und demnach die Gefahr besteht, dass er am heutigen Samstag auch die siebte Staffel von „DSDS“ gewinnt, zieht BILD jetzt alle Register:

Heute startet BILD tatsächlich eine Kampagne, ganz offiziell. (…) Menowin Fröhlich soll nicht gewinnen! (..) Menowin ist einfach kein Superstar. Er wird nie einer werden!

Bei dieser unverblümten Art der Stimmungsmache hat die BILD wieder einmal bewiesen, dass sie mit objektivem Journalismus wirklich so überhaupt gar nichts am Hut hat.

Zeitungsente im Keim erstickt
Da war wohl der Abakus der Oe24-Redaktion kaputt..

2 Kommentar(e)

Hans Kirch​meyr - Am 18. April 2010 um 00:21

Das ist selbst für BILD arg plump. Und auffällig mit dem Holzhammer drauf angelegt, das Votingverhalten einer Fangruppe zu triggern. Könnte gut auch ein Scheingefecht sein. So à la Media Markt vs. Saturn – nach dem Motto: Wenn sich zwei streiten, zahlt der Dritte… 😉

patrice - Am 19. April 2010 um 13:17

Aber die bild schreibt ja nicht `so ein typ darf objektiv nicht superstar werden´ – dass zeitungen nicht nur für fakten, sondern auch für meinungen stehen, ist doch ein faktum oder? Es ist doch zulässig der meinung zu sein, dass ein supertar bspw ein vorbild sein soll und das menowin kein für alle personengruppen akzeptables vorbild ist etc. meine meinung ist, dass so ein typ wie menowin sehr wohl superstar werden darf, dass die bild-`kampagne´ prüde und gemein ist, sie aber nicht auf grund von `fehlender objektivität´ unzulässig ist.