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Ist Heute.at mit Jugendschutz-Gesetzen vereinbar?

Es ist üblich, Minderjährige vor bestimmten Inhalten zu schützen. Auf Heute.at werden erotische Inhalte jedoch nicht gekennzeichnet. Als gutes Beispiel zeigt sich hingegen Krone.at: Bevor man zu den erotischen Inhalten gelangt, muss man einen deutlichen Warnhinweis überwinden.

Die Gesetze sprechen von „Inhalten, die junge Menschen in ihrer Entwicklung gefährden können“ und meinen damit besonders Erotikmaterial, Pornographie oder Gewaltdarstellungen. Aus dem Niederösterreichischen Jugendgesetzbuch:

§19 (3) Wer gewerbsmäßig Medien, Datenträger, Gegenstände oder Dienstleistungen im Sinne des Abs. 1 anbietet, vorführt, weitergibt oder sonst zugänglich macht, hat durch geeignete Vorkehrungen, insbesondere durch räumliche und optische Abgrenzungen, zeitliche und technische Beschränkungen, Aufschriften, mündliche Hinweise oder ähnliches dafür zu sorgen, dass junge Menschen davon ausgeschlossen werden.

Die folgenden Verlinkungen enthalten Bild-, Text- und Video-Material mit erotischem Inhalt. Der Zugang ist nur für Erwachsene erlaubt:

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4 Kommentar(e)

ich - Am 19. May 2010 um 15:13

ob ein hinweis wie bei krone.at minderjährige zurückschreckt mag ich bezwfeifeln

Strenzi Meisel (Autor) - Am 19. May 2010 um 15:21

Hallo ich!
Es geht ja auch nicht darum ob Jugendliche von so einem Hinweis abgeschreckt werden oder nicht.
Es geht um den rechtlichen Hintergrund.
Kennst du das Schild „Für Garderobe wird keine Haftung übernommen“? Das heisst für dich, wenn etwas gestohlen wurde dann hast du Pech gehabt. Hat mich selbst noch nie abgeschreckt meinen Mantel hinzuhängen.
Niemand kann eine Webside mit pornographischen Inhalt (Zu dieser Thematik) verklagen wenn diese deutlich darauf hinweisen, dass die Inhalte nicht für Jugendliche unter 18 Jahre geeignet sind. Es ist ein einfacher Rechtsschutz für die Seiten selber.
Verantwortung haben noch immer die Erziehungsberechtigten.

André Pascal Horvath - Am 21. May 2010 um 12:15

Also das mit dem Jugendschutz ist so ein Sache. §19 (3) verweist ja auf §19 (1) und dort steht geschrieben:

„Eine Gefährdung [der Jugend durch Medien] ist insbesondere anzunehmen, wenn diese […] die Darstellung einer die Menschenwürde mißachtenden Sexualität beinhalten.“

Das ist aber auch schon alles, was dort bezüglich Jugendschutz vor sexuellen Inhalten steht. Dieser Satz ist dehnbar. Man könnte die Aktbilder auf Heute.at (aber ebenso die nackten Tatsachen auf Seite 7 der Kronenzeitung — wo ist da der Unterschied im Zugang?) als Kunst in Form von Aktfotografie betrachtet.

Hier stört mich eines besonders:Du wirfst „Erotik, Pornografie und Gewaltdarstellungen“ in einen Topf. Es gibt einen gehörigen (und vor allem rechtlichen) Unterschied zwischen Erotik und Pornografie. Dass Pornografie tendenziell „die Menschenwürde mißachtende Sexualität“ beinhaltet, ist dem Metier kaum abzusprechen. Ich wage jedoch zu bezweifeln, dass Erotik, zumindest in dieser Form (dabei muss ich sagen, ich habe nicht alle 200 Bilder durchgesehen, dazu war mir die Zeit zu schade), wie sie auf Heute.at oder aber auch in der Kronenzeitung zu sehen ist, dem oberen Gesetzesausschnitt gerecht wird. „Die Menschenwürde mißachtende Sexualität“ konnte ich dort nicht erkennen – auf der anderen Seite stelle ich hier die Frage: Was ist „mißachtende Sexualität“? Wo fängt sie an? Wird das irgendwo anders rechtlich näher erläutert? Die Phrase ist in Verbindung mit Erotik nichtssagend und bleibt offen für diverse Interpretation.

Über den moralischen Aspekt lässt sich wohl eher streiten, aber aus rechtlicher Hinsicht sehe ich hier keine grobe Verletzung (ich bin kein Jurist, wohlgemerkt :D) , wohl eher einen Graubereich.

Strenzi Meisel (Autor) - Am 21. May 2010 um 12:26

Lieber André!
Es geht besonders um den Aspekt: .. räumliche und optische Abgrenzungen, zeitliche und technische Beschränkungen, Aufschriften, mündliche Hinweise oder ähnliches..
heute.at weist nicht darauf hin, dass hier Bilder mit erotischem Inhalt zu sehen sind. Es geht darum, dass z.B krone.at darauf hinweist, dass diese Seite nur für Jugendliche über 18 Jahre geeignet ist. OE24 schaltet erotische Fotografie u.ä. erst ab 22 Uhr online.
Was in die Kategorie Erotik, Pornographie fällt oder was wirklich mißachtende Sexualität ist ist sicherlich strittig.