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„Krone“: Panikmache mit angeblichem EU-Kräuterverbot

In der Oberösterreich-Ausgabe der „Krone“ vom 28.4. wurde wieder einmal das Märchen vom EU-Kräuterverbot – pünktlich zum Ablauf der siebenjährigen Übergangsfrist – aufgewärmt:

Die sogenannte „Traditional Herbal Medicinal Products Directive“ wurde bereits im April 2004 beschlossen – am 30.4. endet lediglich die Übergangsfrist für Produkte, die vor Gesetzesbeschluss auf den Markt kamen. Diese Richtlinie dient der Vereinfachung und Vereinheitlichung des Registrierungsverfahrens für Fertigarzneimittel auf pflanzlicher Basis – durch Qualitätstests soll verhindert werden, dass Wirkstoffe auf den Markt gebracht werden, deren Auswirkung auf den Menschen unzureichend geklärt sind. Um ein Verbot von traditionellen pflanzlichen Wirkstoffen ist es dabei nie gegangen.

Die Krone fürchtet um den traditionellen „Heilschatz“ und lässt dabei folgende Passagen des Gesetzestexts (wissentlich?) völlig außer Acht:

Hat ein Arzneimittel eine lange Tradition und ist die Wirksamkeit des Arzneimittels aufgrund langjähriger Anwendung und Erfahrung plausibel, so kann die Zahl der Fälle, in denen klinische Prüfungen verlangt werden müssen, reduziert werden. Vorklinische Tests scheinen unnötig, wenn das Arzneimittel aufgrund der Informationen über seine traditionelle Anwendung unter festgelegten Anwendungsbedingungen nachweislich unschädlich ist. […] Die vereinfachte Registrierung sollte nur dann zulässig sein, wenn das pflanzliche Arzneimittel in der Gemeinschaft ausreichend lange medizinisch verwendet wurde. Die medizinische Verwendung außerhalb der Gemeinschaft sollte nur dann berücksichtigt werden, wenn das Arzneimittel eine Zeit lang in der Gemeinschaft verwendet worden ist.

Kräuterhexen und Naturheilmittelkundler driften also nicht in die Illegalität ab, wenn sie ihre Heilkräuter anbauen und weiterverarbeiten ohne klinische Tests an ihnen durchführen zu lassen. Und Apotheker, die mit traditionellen Naturheilmitteln arbeiten schon gar nicht.

Seit Herbst 2010 geistert dieser Hoax durch das Netz und wurde in einigen Artikeln bereits aufgezeigt. Trotzdem wird dieser Artikel wieder Wasser auf den Mühlen der Initiatoren der entsprechenden Petition sein, die gegen ein Gesetz ankämpfen, das sie offenbar selbst nicht ganz verstanden haben.

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1 Kommentar(e)

Extrablatt - Am 05. May 2011 um 10:42

Der „Krone“ die Außerachtlassung von Passagen vorzuwerfen und beim darauf folgenden Zitat selbst etliche Passagen (z. B.: „Jedoch lassen sich unter Umständen selbst bei einer langen Tradition Bedenken bezüglich der Sicherheit des Produkts nicht ausschließen, so dass die zuständigen Behörden berechtigt sein sollten, alle für eine Sicherheitsbewertung erforderlichen Daten anzufordern.“) außer Acht zu lassen, ist nicht gerade ein journalistisches Qualitätsmerkmal, oder?