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Kategorie: Krone.at

6,8 Milliarden Euro soll das Begräbnis von Elizabeth II laut Krone und Oe24 gekostet haben. Dieser Betrag ist jedoch nicht nachvollziehbar. Und bei den Mathematikfähigkeiten der Oe24-Redaktion hapert es auch anderswo.

Artikel von "Österreich"

Seit dem Begräbnis von Queen Elizabeth II wird in den Medien und auf Social Media über die Kosten des Begräbnisses spekuliert. Diese werden schließlich von den britischen Steuerzahler:innen getragen. Weder die Königsfamilie noch die britische Regierung haben sich bislang dazu geäußert. Einzelheiten würden „zu gegebener Zeit“ bekannt gegeben.

Internationale Medien haben aber bereits fleißig nachgerechnet – und schätzen die Kosten wesentlich niedriger als „Oe24“ und die „Krone“. Die New York Post rechnet etwa mit 7,5 Millionen Dollar, die britische Boulevardzeitung Daily Mirror erwartet „mehr als 8 Millionen Pfund“. Und Time spricht ebenfalls von „millions of dollars“. Die Schweizer NZZ spricht von „mindestens 8 Millionen Pfund“.

Das klingt auch durchaus realistisch, schließlich hat das Begräbnis der Mutter der Queen 2002 etwa 6 Millionen Dollar gekostet, und jenes von Prinzessin Diana 1997 etwa 5 Millionen Pfund. Die angeblichen 6,8 Milliarden (!) bei der Queen scheinen da doch eine andere Preisklasse zu sein, oder wie „Oe24“ sagt: „10-Mal so teuer wie das von Diana“.

Abgesehen davon, dass sich die Boulevardzeitung aber offenbar schwer damit tut von Millionen auf Milliarden umzurechnen, stellt sich die Frage, woher diese Zahl kommt. In der Print-Ausgabe von Oe24 nennen sie das renommierte Wirtschaftsblatt Economist als Quelledort konnten wir diese Zahl aber nirgends finden . Auf oe24.at wird auf  ein Medium namens The Economist Times verwiesen. Die Kronen Zeitung tut es dem Online-Artikel gleich und nennt The Economist Times als QuelleDas ist alleine schon deshalb erstaunlich, weil es so ein Medium nicht gibt.

Gemeint ist offenbar „The Economic Times“. Dort haben wir tatsächlich einen Artikel gefunden, der von „a whopping £6 billion“  an Kosten spricht. Die Zahl wird aber weder erläutert, noch sonst irgendwie erklärt. Nun kann man vermuten, dass sich das Medium vielleicht nur vertippt hat – billion statt million ist schnell passiert. Denn wenn die eigene Recherche zu dem Ergebnis kommt, dass die Kosten etwa tausend Mal höher sind, als alle anderen schätzen, dann würde man diesem Faktum womöglich mehr Aufmerksamkeit widmen.

Dieser Artikel entstand im Rahmen des Master-Studiums für Journalismus an der FH-Wien.

Der Boulevard-Journalist Richard Schmitt hat eine Klage wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung gegen mich angestrengt und rechtskräftig verloren. Konkret ging es um einen Tweet, in dem ich auf einen Kobuk-Artikel über eine Arbeit Schmitts verlinkte – und dazu schrieb:

Wenn Richard Schmitt was schreibt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es nicht stimmt, recht hoch. Wenn’s um Verkehr geht, steigt sie gegen 100%.

FALTER 50/19: About Schmitt

FALTER 50/19: About Schmitt

Das klagte Schmitt. Und zwang meine Anwältin Maria Windhager und mich somit, vor Gericht den Beweis anzutreten, dass diese Aussage im Kern wahr ist. Was folgte, war ein langes Verfahren vor dem Handelsgericht Wien, mit über vier Stunden Verhandlung sowie über 70 Seiten schriftlicher Auseinandersetzung. (Alle Details zum Urteil am Ende des Artikels.)

Das Spannende daran: Es entstand eine umfangreiche Sammlung der journalistischen Höchstleistungen des Richard Schmitt, quasi ein Best Of. Und da das nicht in Gerichtsdokumenten verschwinden soll, folgt hier die Zusammenfassung.

Exkurs: Wer ist Richard Schmitt?

Schmitt ist der ehemalige Chefredakteur von Krone.at und aktuelle Chefredakteur von Oe24.at. Kaum jemand beschäftigt mit seinen Produkten den Presserat mehr als er. Mit HC Strache wollte er ein neues Medium gründen.

Im Zuge eines Versuchs, einen Vergleich zu schließen – siehe Berichterstattung, einigten wir uns auf folgende Formulierung eines Tweets, den ich absetzen hätte sollen:

Ich habe den Tweet gelöscht, er war zu hart formuliert. Mir war in dem Tweet wichtig aufzuzeigen, dass Richard Schmitt zu tendenziöser Berichterstattung neigt, besonders b. Thema Verkehr, sowie Fakten manipulativ einsetzt.

Die Formulierung „..Fakten manipulativ einsetzt“ war der Vorschlag der Gegenseite (!), wir hatten „..pflegt einen schlampigen Umgang mit Fakten“ vorgeschlagen.

So viel zu Richard Schmitts Selbstverständnis als Journalist.

Best of Richard Schmitt – 18 Fälle

Dies sind die wichtigsten Fälle, die wir dem Gericht zur Untermauerung der im Tweet getätigten Aussage vorgelegt haben, chronologisch sortiert. Es ist ein bisschen eine willkürliche Auswahl – es hätte noch einige Beispiele dieser Art mehr gegeben – aber sie geben einen guten Einblick in die Denk- und Arbeitswelt des Richard Schmitt. Und: Sorry, das wird lang.

1. „Degradierung“ von Natascha Kampusch zum Objekt, 2007

In seiner Zeit als Chefredakteur der Zeitung „Heute“ wurde diese verurteilt, weil in drei Artikeln der höchstpersönliche Lebensbereich des Entführungsopfers Natascha Kampusch verletzt wurde.

Der OGH spricht in seiner Urteilsbegründung von einer „realitätsverzerrend zum Objekt einer klischeehaften Spekulation über ihre ‚erste Liebe‘ degradierenden medialen Darstellung“. Gegenüber dem „Standard“ rechtfertigte sich Richard Schmitt damals damit, dass die Story „dezent“ gewesen sei. „Noch dazu bei so einer netten Geschichte.“

Nach dem Urteil des OGH wurde die Kampagne gegen Natascha Kampusch aber noch intensiviert, indem aus den vertraulichen Akten zitiert wurde, in denen Inhalte aufgezeichnet waren, die Natascha Kampusch nach ihrer Befreiung einem Arzt und einer Polizistin anvertraut hatte. Ein Staatsanwalt sprach damals von „einer Schweinerei der Sonderklasse“. Frau Kampusch selbst sprach entsetzt über dieses Vorgehen von einem „Tiefpunkt des Journalismus“. (Siehe „Falter“ Nr. 17 / 2008)

2. Negativpreis Rosa Koffer, 2012

Das Frauennetzwerk Medien verlieh Richard Schmitt 2012 den Negativpreis „Rosa Koffer“ – ein Upgrade vom „Rosa Handtaschl“ extra für ihn – wegen einer beispiellos frauenfeindliche Kampagne: Richard Schmitt habe es sich als Redakteur der „Kronen Zeitung“ anscheinend zur persönlichen Aufgabe gemacht hat, die Wiener Vizebürgermeisterin und Finanzstadträtin Renate Brauner „abzuschießen“.

3. Die vermeintlich versickerte Milliarde, 2012

2012 veröffentlichte Richard Schmitt in der „Krone“ einen Artikel mit dem Titel „Eine Milliarde ist versickert“ samt einer Tabelle „Das ABC der teuersten Skandale in Wien“. Doch war diese vermeintliche Milliarde an in der Stadt Wien versickerten Geldern lediglich eine Behauptung der ÖVP Wien, die Schmitt offenbar ungeprüft übernahm. Viele der Zahlen halten einer genauen Betrachtungen nicht stand.

Richard Schmitt rechtfertigt im Zuge des Verfahrens so:

Es wird ausgeführt, dass der Kläger lediglich eine von der ÖVP erstellte Auflistung zitiert hat. Es wird in diesem Artikel unmissverständlich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Auflistung der ÖVP handle, sodass schon aufgrund dieses Hinweises keine Täuschung der Leser und somit eine unwahre Berichterstattung vorliegen kann.

Wir haben den Fall damals im Artikel Wiener Skandale – Krone druckt falsche Parteipropaganda einer Überprüfung unterzogen.

4. Das Märchen mit der gekündigten Kindergartenpädagogin, 2015

In einem Artikel vom 22. August 2015 mit dem Titel „Im Kindergarten. Pädagogin erklärt Kindern Weihnachten – gekündigt“ behauptet Schmitt, dass die Angestellte eines Kindergartens der Stadt Wien gekündigt worden wäre, weil sie „über Christus geredet“ oder das „Weihnachtsfest erklärt“ habe. Der Artikel stellt in einer Zwischenüberschrift die Suggestivfrage: „Verbot in Kindergärten, über Christus zu reden?“

Als dieser Vorwurf damals auch von HC Strache im Rahmen der  TV-Elefantenrunde zur Wien Wahl 2015 wiederholt wurde, besorgte ich mir die vierseitige Niederschrift der zuständigen Magistratsabteilung und veröffentlichte sie hier auf Kobuk: Das Krone-Weihnachtsmärchen mit der gekündigten Pädagogin.

Das Protokoll zeichnet das Bild einer Kindergartenpädagogin, die Kolleginnen und Kollegen zu religiösen und politischen Themen mit Broschüren der „Kaiser Karl Gebetsliga“ zu missionieren versuchte, das praktizierte Konzept gendersensibler Pädagogik oder auch Aktivitäten wie das „Gespensterfest“ nicht mit ihrer Rolle als Christin vereinbaren konnte und sich allgemein unkooperativ verhielt. Dem Protokoll ist allerdings nicht zu entnehmen, dass die Pädagogin gekündigt worden wäre.

Richard Schmitts Rechtfertigung vor Gericht:

Es wird darauf verwiesen, dass dieser Artikel richtig recherchiert wurde. Dem Kläger wurde der Sachverhalt genau so von der betroffenen gekündigten Lehrerin erzählt.

Dass hier die Unwahrheit verbreitet wird, wurde selbst von der Zeit im Bild 2 festgestellt, die aufgrund der Wiederholung dieser Behauptung durch Heinz-Christian Strache, die Aussage einem Faktencheck unterzog. Unter Berufung auf die von Kobuk.at veröffentlichte Niederschrift und weitere Recherchen kamen auch die Redakteurinnen und Redakteure der Zib2 zum Schluss, dass die Behauptung „nicht richtig“ ist.

5. Schmitts Fahrradpropaganda, 2015

Ein schönes Beispiel für Richard Schmitts „manipulativen Umgang mit Fakten“ (Eigenzuschreibung) lieferte er in seiner Krone-Kolumne „Wiener Melange“ am 30. August 2015. Hier behauptete er, der Radanteil in Wien sei „um bloß 2 % auf 7 % gestiegen, die Zahl der Radunfälle nahm aber im gleichen Zeitraum deutlich zu.“

Lesenswert dazu die Urteilsbegründung des Richters:

„Durch die Beifügung des Wortes ‚bloß‘ zu den nominell kleinen Zahlen von fünf und sieben wird dem durchschnittlichen Leser des Boulevardmediums Kronen Zeitung die tatsächliche Relation verschleiert. Eine Steigerung von 5 auf 7 Prozentpunkte beträgt 40 %, was beim Thema wie der Verkehrsmittelwahl, die sich in der Vergangenheit nicht sprunghaft veränderte, in einem Zeitraum von vier Jahren einen erheblichen Zuwachs bedeutet. Zum Vergleich: Eine 40 %ige Zunahme des Autoverkehrsanteils binnen vier Jahren wäre wohl eine Veränderung, die für Wien kaum verkraftbar wäre.

Die Zahl der Radunfälle ist in den letzten drei Jahren vor Erscheinen des Artikels vergleichsweise konstant geblieben. Trotz eines zwischenzeitigen Anstieges von 2013 auf 2014 lagen beide Werte unter jenem für 2012.

Der vom Kläger erweckte Eindruck ist daher falsch; der Fahrradverkehr ist in den Jahren vor dem Erscheinen des Artikels nicht gefährlicher, sondern im Gegenteil sicherer geworden.“

6. Das falsche Kindergartenfoto, 2015

Am 15. Oktober 2015 veröffentlichte Schmitt in seiner Kolumne „Wiener Melange“ ein Foto einer „Krone“-Leserin. Das Foto zeigt eine vollverschleierte Frau neben einer Kindergruppe auf dem Wiener Naschmarkt.

Er schreibt dazu, dass es sich bei der vollverschleierten Frau um eine Kindergartenpädagogin aus einem Kindergarten in der Arnethgasse in Wien Ottakring handle, die sich mit einer Gruppe an Kindern aus diesem Kindergarten auf einem Ausflug am Wiener Naschmarkt befinde.

Die Behauptung, die Frau wäre Pädagogin in besagtem Kindergarten, wiederholt er fünf Tage später im Artikel „Islamischer Kindergarten vor Sperre“. Wie jedoch ein Artikel aus der Wochenzeitung „Falter“ vom 21. Oktober  zeigt, war die Behauptung falsch:

Es offenbart sich ein (von dem Redakteur mittlerweile eingestandener) Recherchefehler […] Sowohl die MA 11 als auch der Kindergarten widerlegen, dass die Verschleierte in dem von der Krone genannten Kindergarten arbeitet.

Der „Falter“ schildert, dass ein Lokalaugenschein genügt hätte, um auszuschließen, dass es sich bei der abgebildeten Frau um eine Kindergartenpädagogin aus diesem Kindergarten handelt.

7. Die Recherche-Meisterleistung mit der roten Welle, 2016

In einer Kolumne vom 13. Oktober 2016 behauptet Schmitt, die Stadt Wien würde Autofahrer mit bewussten roten Wellen “sekkieren”. Als Beleg führt er einen Leserbrief sowie einen eigenen Test (!) an. Experten kommen nicht zu Wort. Auch eine Stellungnahme der Stadt wurde nicht eingeholt.

8. Die vermeintlichen Blitz-Kurse für Zuwanderer, 2016

Ein weiteres Beispiel für die verzerrte Darstellung von Migrationsthemen liefert Schmitt in seiner Kolumne vom 27. Oktober 2016. Er behauptet, dass „zugewanderte Afghanen, Iraker, Nigerianer etc. (noch dazu ohne Deutschkenntnisse)“ einen „Blitz- Kurs“ besuchen könnten, welcher nur 200 Tage dauere und dieser mit acht Jahren Schulausbildung gleichzusetzen ist.

Dazu schreibt der Richter in der Urteilsbegründung:

„Dem durchschnittlich verständigen Leser der Kronen Zeitung wird durch den oben zitierten Text der Eindruck vermittelt, es gäbe Sonderregelungen, die Migranten einen im Vergleich zu Österreichern erheblich vereinfachten Zugang zum Pflichtschulabschluss ermöglichten, insbesondere, dass ihre Ausbildung 200 Tage statt acht Jahren dauern würde und keine Prüfung erforderlich wäre. (..)  Die vom Kläger suggerierte Bevorzugung von Migranten hält einer Überprüfung anhand der gesetzlichen Bestimmungen nicht stand.“

9. Die „wahren“ Kosten der Asylkrise, 2016

Am 28. August 2016 veröffentlichte Schmitt einen doppelseitigen „Im Brennpunkt“- Artikel mit dem Titel „Die wahren Kosten der Asylkrise“ und dem Aufmacher: „So viel kostet die Asylkrise wirklich“.

Zunächst schreibt er, dass aktuell 35.000 Menschen, aufgrund positiver Asylbescheide die bedarfsorientierte Mindestsicherung beziehen würden. Jeder dieser 35.000 Personen würde so sie Mindestsicherung beziehen, also € 837,76 pro Monat erhalten.  „Jeder der 35.000 Migranten, die bereits im Mindestsicherungssystem sind, erhält 837,76 € pro Monat.“

Der Richter dazu in seiner Urteilsbegründung:

„Der im Artikel genannte Betrag ist ein Höchstbetrag, der bei weitem nicht für alle Beziehern zur Anwendung kommt und auf den das jeweilige Eigeneinkommen anzurechnen ist. Auch bei Aufwendung minimaler journalistischer Sorgfalt wäre es dem Kläger daher möglich gewesen, zu erheben, dass die von ihm vorgenommene Multiplikation des Höchstbetrages mit der von ihm genannten Zahl der Migranten im Mindestsicherungssystem keine sinnvolle Berechnungsmethode zur Ermittlung der tatsächlichen Ausgaben darstellen kann.“

Schmitt rechtfertigt sich so:

Es wird vorgebracht, dass dem Kläger die Höhe der Mindestsicherung vom zuständigen Magistrat mitgeteilt wurde und er diese einfach nur weitergeleitet hat, sodass hier kein Recherchefehler vorliegt. Sollte dem Kläger von der Magistratsabteilung eine unrichtige Zahlung genannt worden sein, so ist ihm dies nicht vorwerfbar.

Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass sich die falschen Behauptungen unter dem Titel „Die wahren Kosten der Asylkrise“ finden.

10. Nur 100 studierende Asylwerber, 2016

In einem Artikel vom 31. März 2016 mit dem Titel „Von 111.026 Flüchtlingen studieren nur 100“ behauptet Schmitt, dass von 111.026 Personen, die seit Sommer 2015 als Asylwerberinnen und Asylwerber nach Österreich kamen, nunmehr lediglich 100 studieren würden.

  • Er bezieht sich dabei auf ein Schreiben der Universitätsverwaltung einer nicht näher benannten Wiener Universität. Für die Zahl an Asylwerbenden wird eine bundesweite Zahl herangezogen, für die Zahl der Studierenden lediglich Angaben einer Universität.
  • Weiters besteht die herangezogenen Personengruppe zu einem nicht unwesentlichen Teil aus minderjährigen Personen (37 % der Asylwerber von 2015 sind minderjährig), von welchen (noch) kein Studium an einer Universität erwartet werden kann.
  • Zu berücksichtigen wären auch jene Personen, die bereits ein Studium abgeschlossen haben oder andere Berufsausbildungen abgeschlossen haben.
  • Dazu nimmt eine Nostrifizierung von Zeugnissen etc. durchaus längere Zeit in Anspruch, bevor man zur Inskription berechtigt ist.

Die Replik Richard Schmitts fiel so aus:

Es wird ausgeführt, dass hier der Kläger die journalistische Sorgfalt jedenfalls befolgt hat und ihm nichts vorzuwerfen ist, zumal ihm diese Zahl von der Universität Wien genannt wurde. Der Kläger hat mit der Pressestelle der Universität Wien Kontakt aufgenommen und wurde ihm dabei mitgeteilt, dass nur 100 studieren würden.

Siehe auch den Kobuk-Artikel Zahlenspiel der Krone lässt Flüchtlinge dumm aussehen.

11. Gratisfrühstück für Drogensüchtige, 2016

Sie spritzen kein Opium? Nehmen kein LSD? Dann haben Sie, liebe Leser, leider keinen Anspruch auf ein vom Wiener Steuerzahler finanziertes Gratisfrühstück.

Das schrieb Schmitt in einem heftigen Kommentar über Betreuungsangebote von Wiener Drogenberatungs- und -behandlungseinrichtungen. Lesenswert dazu der Offene Brief von KlientInnen und MitarbeiterInnen dieser Einrichtungen:

Menschenverachtend. Letztklassig. Widerwärtig. Abstoßend. Richard Schmitt, Kronen Zeitung.

12. Maschinengewehre auf der Donauinsel, 2017

Im Juni 2017 war auf Krone.at, dessen Chefredakteur Richard Schmitt war, zu lesen, die Polizei hätte kurz vor dem Donauinselfest auf der Donauinsel zwei Maschinengewehre und eine Faustfeuerwaffe gefunden. Nichts davon stimmte, wie die Polizei mitteilte:

Schmitt rechtfertigte sich damit, dass er den Artikel nicht verfasst habe, wie er auch bei anderen Gelegenheiten die Annahme von sich wies, er trüge Verantwortung für Artikel, die in Medien erschienen waren, für die er verantwortlich zeichnete.

Der Richter dazu in der Urteilsbegründung:

Die Frage, wie weit die Verantwortung des Klägers für Artikel zu bemessen ist, die nicht von ihm verfasst wurden, jedoch unter seiner Leitung als Chefredakteur publiziert wurden, kann dahingestellt bleiben, weil bereits die von ihm geschriebenen Artikel die Äußerung des Beklagten rechtfertigen.

13. Wieder ein falsches Kindergartenfoto, 2017

Am 25. Juni 2017 veröffentlichte Schmitt unter dem Titel „Kopftuch: Bei Kindern Alltag“ eine weitere Islamkindergarten-Story, wieder mit falschen Fotos. Dies führt in der Folge zu einer Rüge durch den Presserat sowie einer rechtskräftigen Verurteilung durch das Handelsgericht.

14. Die Stadt Wien verschweigt die Mohammeds, 2017

2017 veröffentlichte Schmitt sowohl in der Printausgabe der „Kronenzeitung“ als auch auf „Krone.at“ den Artikel „Mohammad bereits auf Platz fünf der Kindernamen!“, dies würde die Stadt Wien aber verschweigen.

Richter Exner dazu in seiner Urteilsbegründung:

„Der Artikel vermittelt dem durchschnittlich verständigen Leser der Kronen Zeitung den Eindruck, dass die Stadt Wien bewusst verschweigen würde, dass der Vorname Mohammad bereits der fünftbeliebteste für Neugeborene wäre.

(Ausführliche Begründung:)

Es ist jedoch gerichtsnotorisch, dass die Vornamenstatistik sowohl der Stadt Wien als auch der Statistik Austria seit Jahren sowohl mit exakter Schreibweise als auch phonetisiert (Wien) bzw. etymologisiert (Statistik Austria) veröffentlicht werden. Wenn also ein Vorname besonders viele Variationen aufweist, wie zB Mohammad (Muhammad, Muhammed, Mohamed, Mohammed, Mohamad, Muhamed, Muhammet, …), scheint er in der erstgenannten Statistik weiter hinten platziert, jedoch häufig auf, während er bei der zweitgenannten Statistik nur ein Mal, jedoch weiter vorne, enthalten ist.

Warum die Stadt Wien nur eine der beiden Statistiken an die Medien versendet, kann viele Gründe haben. Der Vorwurf der Verschleierungsabsicht erscheint jedoch angesichts der Untauglichkeit des Versuchs der Täuschung redlicher Journalisten unhaltbar, ist doch mit einem Blick auf die nicht zusammengefasste Statistik sofort erkennbar, dass unter den Bubennamen Mohammad in unterschiedlichen Schreibweisen mehrfach in den vorderen Rängen aufscheint. Zudem ist die vermisste Statistik seit Jahren im Internet abrufbar. Ein Verschweigen wäre selbst gegenüber einem Journalisten, der nicht recherchiert, sondern die übermittelte Statistik bloß oberflächlich betrachtet, unmöglich.

Die vom Kläger vermittelte Aufregung über einen aufgedeckten Missstand lässt bei genauerer Betrachtung jedes Substrat vermissen.“

15. „Radler verletzen 74 Fußgeher“, 2018

Der Stein des Anstoßes, der Kobuk-Artikel, der Richard Schmitt so in Rage brachte, dass er den Rechtsweg einschlug.

Die richterliche Beurteilung liest sich so:

„Der gesamte Artikel handelt von der Gefahr, die von Radfahrern ausgeht. Durch die übergangslose Aneinanderreihung der oben festgestellten Sätze gewinnt der durchschnittlich verständige Leser der Kronen Zeitung den Eindruck, die elf Verkehrstoten seien auf Unfälle von Fußgängern mit Fahrrädern zurückzuführen. Der Satz davor und der Satz danach handeln ausdrücklich von Radfahrern, nur der entscheidende Satz dazwischen nicht. Nur bei besonders sorgfältigem Lesen und Kenntnis der Verkehrstotenstatistik könnte auffallen, dass der mittlere Satz einen Themenbruch darstellt.

Eine derartige Aufmerksamkeit kann dem durchschnittlichen Konsumenten dieses Boulevardmediums nicht unterstellt werden, der von ihm wahrgenommene Inhalt ist falsch.“

16. Die vermeintliche Spur nach Wien, 2018

In einem Artikel vom 29. September 2018 unter dem Titel „Journalistenmord: Spur nach Wien“ wird in der „Kronen Zeitung“ über den Mord an dem slowakischen Journalisten Jan Kuciak berichtet.

Darin heißt es wörtlich: „Slowakische Auftragskiller erhielten spezielles Training mit halbautomatischen Waffen auf einem Schießplatz in Wien- Stammersdorf.“ Tatverdächte aus dem Mordfall Jan Kuciak sollen also in Wien ausgebildet worden sein.
Die „Kronen Zeitung“ selbst sah sich zwei Tage später, am 30.09.2018, gezwungen eine Richtigstellung vorzunehmen: In dem Artikel mit dem Titel „Wir trainieren keine Mörder!“ wird festgestellt, dass Tatverdächte in der Causa Jan Kuciak niemals in Wien an einem Waffentraining teilgenommen haben, sondern vielmehr in Polen. Das tags zuvor verleumdete österreichische Schulungsunternehmen bekam ausführlich Platz zur Selbstdarstellung.

Glaubwürdigen Quellen zufolge stammt die relevante Falschinformation von Richard Schmitt, er wurde intern entsprechend gerügt. Er selbst verantwortet sich so:

Es wird darauf verwiesen, dass der Kläger für diesen Artikel lediglich die Hintergrundinformation über die Ausbildungsstätte von einem Konkurrenzunternehmen in der Slowakei erhalten und diese weitergegeben hat. Verfasst wurde der genannte Artikel von Frau Martina Prewein und Herrn Christoph Budin.

 

17. Fälschung eines Demo-Fotos, 2018

Der Artikel Schmitts „Grünen-Politiker in Salzburger Gipfel-Randale“ vom 21. September 2018 veranlasste den Österreichischen Presserat zur Rüge aufgrund eines Verstoßes gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse. Hintergrund war ein manipuliertes Lichtbild, das den damaligen MEP Michel Reimon so darstellt, als wäre Reimon Teil einer gewaltbereiten Demonstration.

Der 2. Senat des Presserats merkte dazu an:

Anscheinend wollten die Redakteure den Grünen- Politiker gezielt mit vermummten und gewaltbereiten Demonstranten in Verbindung bringen.

Schmitt selbst bezeichnete die Bildfälschung als „Collage“.

18. Stimmungsmache mit Messer-Migranten, 2018

Am 04.11.2018 behauptete Richard Schmitt im sowohl auf „Krone.at“ als auch im Print verbreiteten Artikel “GRENZSTURM DROHT – Experten zu ‚Krone‘: ‘Jetzt kommen ganz andere‘”, in Bosnien “hoffen mehr als 20.000 Migranten auf die Chance eines Durchbruchs nach Mitteleuropa. Sie sind bewaffnet, fast alle haben ein Messer“.

Trotz eines Faktenchecks der ARD beim UNHCR, wonach in Bosnien im Jahr 2018 insgesamt 20.000 Migranten registriert wurden, sich aber nie gleichzeitig dort aufhielten, ist der Artikel bis heute unverändert online.

Der Presserat sprach eine Rüge in mehreren Punkten aus.

Das Urteil

Das HG Wien als Erstinstanz hat die Klage Schmitts am 31. August 2020 zur Gänze abgewiesen, das Oberlandesgericht Wien hat dieses Urteil in zweiter Instanz nach einer Berufung Schmitts bestätigt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Richter der Erstinstanz, Rat Jürgen Exner, begründete sein Urteil im Wesentlichen damit, dass durchschnittliche Twitter-UserInnen meinen Tweet als Äußerung einer negativen Meinung über Schmitt verstehen.

Zwar sei der Tweet nach seinem Wortlaut grundsätzlich eine Tatsachenbehauptung, allerdings sei für durchschnittliche LeserInnen leicht erkennbar, dass es sich um eine stilistische Übertreibung zwecks persönlicher Kritik an den Publikationen von Richard Schmitt handle; niemand würde ernsthaft davon ausgehen, dass Schmitt zu 100% Falsches publiziere.

In meinem Tweet werde daher ein Werturteil geäußert, für das es eine ausreichende Tatsachengrundlage gebe:

Die festgestellten Unrichtigkeiten mögen nur einen Bruchteil des journalistischen Werkes des Klägers betreffen, reichen jedoch nach Ansicht des erkennenden Gerichts aus, um im Zusammenhalt mit der zugestandenen tendenziösen Berichterstattung die vom Beklagten geäußerte Kritik zu rechtfertigen.

Auch für das OLG lag „weder ein Wertungsexzess vor, noch werden die Grenzen zulässiger Kritik überschritten“. Der Kritik liege „ein ausreichendes Tatsachensubstrat zugrunde“.

Die Spende

Als die Klage bekannt wurde und wir einen Rechtshilfetopf einrichteten, kam innerhalb kurzer Zeit die unglaubliche Summe von €13.195 an Spenden zusammen. Eine wunderbare Welle der Solidarität. Herzlichen Dank an alle!

Diese Summe habe ich (abzüglich Nebenkosten), am 2. Juni 2021 als Spende dem Verein Reporter ohne Grenzen Österreich überwiesen.

Helge Fahrnberger, Hans Kirchmeyr (Kobuk.at) und Rubina Möhring (Reporter ohne Grenzen) bei der Spendenübergabe

Ich bin sehr froh, dass ich nicht auf den – inhaltlich bereits ausverhandelten – Vergleich eingegangen bin, denn Schmitt wollte, dass ich die halben Gerichtskosten sowie die Kosten meiner Rechtsvertretung tragen solle. Das war für mich nicht akzeptabel, immerhin habe ich die Spenden nicht erhalten, um schnell den Schwanz einzuziehen, sondern um mich gegen diese Einschüchterungsklage wehren zu können.

Die Spendenempfängerin Reporter ohne Grenzen fand der Richter angesichts Richard Schmitts notorischem Faible für Migrationsthemen übrigens recht lustig.

Gefällt dir der Artikel? Wenn du möchtest, dass wir auch in Zukunft solche Recherchen veröffentlichen können, kannst du uns gerne unterstützen. Hier erfährst du alle Hintergründe.

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Anhang: Die Gerichtsdokumente

15. März 2019:
Klage Schmitt
19. Februar 2020:
Aufgetragene Replik Schmitt
31. August 2020: 🏁
Urteil des Handelsgerichts Wien
24. September 2020:
Berufung Schmitt
5. März 2021: 🏁
Urteil des Oberlandesgerichts Wien (rechtskräftig)

Von über mehr als 100 Sex-Attacken berichteten alleine Österreichs größte Medien im vergangenen Jahr. Dabei ging es um so genannte „Sex-Unholde“, „Sex-Strolche“, „Sex-Richter“,  „Sex-Opas“. Aber wer sind diese Leute? Ist ein Sex-Lehrer also einfach ein professioneller Ausbildner? Kostet ein Sex-Opa einfach seinen Lebensabend aus? Und welchen Lausbubenstreich hat sich wohl ein Sex-Strolch schon wieder erlaubt? Tatsache ist, dass all diese Begriffe Vergewaltiger bezeichnen oder Menschen, die im Verdacht stehen, jemanden sexuell belästigt oder missbraucht zu haben – zumindest auf den bunten Seiten des österreichischen Boulevards.

Gang und gäbe ist aber der Begriff „Sex-Attacke“. Das Wort muss als Synonym für so ziemlich alles herhalten, was irgendwie mit sexueller Gewalt zu tun hat. Vor allem in „Österreich“ und der „Kronen Zeitung“ wimmelt es von „Sex-Attacken“. Alleine in der gedruckten Ausgabe von „Österreich“ kam das Wort im Jahr 2018 38-mal vor, in der Print-Krone 29-mal. Die seltsame Wortschöpfung ist aber keine Eigenheit des Boulevards. Auch Regionalmedien, die „Presse“ und sogar etwa APA bedienen sich des bequemen Wortes „Sex-Attacke“.

Fehlende Differenzierung

Bequem deshalb, weil es alles bedeuten kann: von belästigenden Aussagen über Berührungen bis hin zur Vergewaltigung. Hier liegt das erste Problem des Begriffs: Er wirft alle Taten in einen Topf. Denn auch wenn alle Übergriffe – egal ob verbal oder physisch – furchtbar sind, müssen sie unterscheidbar bleiben. Wie wenig das Wort „Sex-Attacke“ aussagt, zeigt eine Auswertung aller Vorkommen des Wortes im Jahr 2018.

Gewalt ist nicht einvernehmlich

Mit dem Begriff verletzen Medien aber nicht nur einen journalistischen Grundsatz – nämlich den der Genauigkeit – sondern verharmlosen auch sexuelle Gewalt. Denn Sprache schafft bis zu einem bestimmten Grad auch Realität. Das Wort „Vergewaltigung“ enthält das Wort „Gewalt“ bereits, „Sex“ suggeriert hingegen Einvernehmlichkeit. Damit wird Gewalt heruntergespielt oder sogar verniedlicht. Dass der Begriff „Sex“ für gewaltsame Handlungen zu neutral ist, stellte auch der Presserat schon einmal fest.

Dazu kommt, dass „Sex-“ als Vorwort auch in anderen, positiven oder zumindest gewaltfreien Zusammenhängen verwendet wird. „Österreich“ schreibt etwa von „Sex-Stars“, „Sex-Ehepaaren“ oder „Sex-Unfällen“. Sogar „Sex-Attacke“ kommt einmal in einem Kontext vor, der nichts mit sexueller Gewalt zu tun hat:

In Clown-Schminke, knappen Röcken und mit viel nackter Haut machten drei sexy Clowns die Wiener City unsicher. Hinter der Sex-Attacke steckt die Stripperin und Agenturchefin Stella von Sydney, die zumindest den Männern die Angst vor Clowns nehmen wollte
.

„Solche Bezeichnungen verhöhnen die Betroffenen, den TäterInnen signalisiert man, es sei ‚alles halb so wild.‘ Und wir, als Gesellschaft, bekommen das Gefühl, es sei eh irgendwie nur ein Kavaliersdelikt“, sagt Maria Mayrhofer vom Verein Aufstehn, der Ende 2017 eine Unterschriftenaktion gegen die verharmlosende Sprache gestartet hat. Bis dato haben über 4.200 Menschen die Aktion unterstützt.

„Sex“ beruhe auf Konsens, sagt Mayrhofer, alles andere sei ein Übergriff, eine Belästigung, eine Vergewaltigung oder ein Missbrauch. „Das Strafgesetzbuch kennt in der jeweiligen Situation die richtigen Bezeichnungen.“ Gerade bei Berichten über sexuelle Gewalt würden Medien oft die Unschuld der Betroffenen in Frage stellen, indem sie klischeehafte Ausdrücke verwenden, die auf das Aussehen der Opfer verweisen oder mit Ausreden die Schuld der TäterInnen relativieren. Das nennt man Victim Blaming.

Vergewaltigung ist kein Sex

Bleibt nur die Frage: Warum machen Medien es trotzdem? Anfragen an „Krone“ und „Österreich“ blieben unbeantwortet. „Wir befinden uns derzeit in einem Prozess der redaktionellen Neuausrichtung“, lässt Heute.at-Chefredakteurin Jacqueline Büchi per E-Mail wissen. Der Ausdruck “Sex-Attacke” werde nicht mehr verwendet, auch „ähnliche Boulevard-Komposita“ werde man auf Heute.at künftig „deutlich seltener“ lesen. Print-Chef Christian Nusser hält den Begriff „Sex-Täter“ für falsch, „Heute“ habe deshalb schon vor „geraumer Zeit“ die Entscheidung getroffen, den Begriff nicht mehr zu verwenden.

Wolfgang Höllrigl, ehemaliger Chefreporter bei „Heute“ und inzwischen in Pension hat hingegen eine andere Meinung zu dem Begriff Er sprach im Jänner bei der „Aufmacher Medienrunde“ offen über die Wortwahl in der Berichterstattung bei Sexualdelikten. Er begründet das häufige Vorkommen von „Sex-Attacke“ mit dem begrenzen Platz im Zeitungslayout. „Wenn du zwei Mal 18 Anschläge hast, ist Sex-Attacke schon ziemlich gut“, antwortete er auf eine Frage aus dem Publikum. Ob er den Begriff als verharmlosend empfindet? „Diese Sensoren habe ich nicht so.“ Dass das Wort verallgemeinernd ist, gab er allerdings selbst zu – das sei für ihn allerdings nichts negatives. „Sex-Attacke ist einfach alles“, sagte Höllrigl.

Dass „Sex-Attacken“-freie Berichterstattung auch auf engstem Raum funktionieren kann, zeigen allerdings etliche Beispiele, auch aus der „Krone“ und „Österreich“. Möglicherweise auch deshalb, weil das Wort „Vergewaltigung“ gar nicht so viel mehr Platz im kostbaren Print-Layout braucht als „Sex-Attacke“, nämlich gerade einmal um drei Zeichen mehr.

Auch der Verein Aufstehn hat 2017 eine E-Mail an alle Chefredakteure von Österreichs Medien gesendet. Manche Zeitungen hätten sich daraufhin in Artikeln kritisch mit dem Thema auseinandergesetzt, andere hätten auch zugesichert, sich mit der Problematik intern auseinanderzusetzen, erzählt Mayrhofer.

Was sie als Alternative zu den „Sex“-Begriffen vorschlägt? „Die Medien müssen die Dinge beim Namen nennen“, sagt Mayrhofer. Auch wenn in der Titelzeile wenig Platz ist.

Der Presserat ist der gerüchteweise zahnlose Kopf der freiwilligen Selbstkontrolle von Printmedien in Österreich. Für diesen Freitag lädt er zu seinem Rückblick auf das Jahr 2018. Grund genug, sich anzusehen, welche unmittelbare Wirkung seine Entscheidungen bei den betroffenen Medien zeigten. (Spoiler: es gibt noch Luft nach oben.)

Nachfolgend alle im letzten Jahr festgestellten Verstöße gegen den journalistischen Ehrenkodex, wo vom Presserat zumindest eine freiwillige Veröffentlichung der Entscheidung im jeweiligen Medium gefordert wurde.

Grün: das Medium ist der Aufforderung anstandslos gefolgt
Gelb: es gab zumindest eine wahrnehmbare Reaktion (außer Löschungen, die niemand mehr mitbekommt)
Rot: der Presserat wurde mehr oder weniger ignoriert

(Der erste Link verweist stets auf das PDF des Presserats mit Falldarstellung und Entscheidung)


23.01.2018 – Krone:  Vorwürfe gegen das Grazer „Forum Stadtpark“, es gäbe Verbindung zu Vandalismus bei Protesten gegen das Murkraftwerk, ohne den Beschuldigten eine Stellungnahme zu ermöglichen

Reaktion: Keine. Artikel steht unverändert online.


25.01.2018 – Krone: Berichterstattung über Suizid eines kroatischen Generals („Starker Abgang wie einst von Göring“)

Reaktion: Keine


01.02.2018 – News: Überschießende Berichterstattung über Suizid eines 11-jährigen Asylwerbers

Reaktion: Erwähnung der Entscheidung im Editorial. Zudem hob der Senat bereits in seiner Entscheidung positiv hervor, dass in der Folgeausgabe ein Essay zum Thema „sensible Medienberichterstattung über Suizide“ veröffentlicht wurde.


08.03.2018 – Österreich: Bericht über „Hausverbot für Nikolo“ nicht ausreichend recherchiert – erforderliche Stellungnahme erst in Folgeartikel nachgereicht

Reaktion: Keine


08.03.2018 – OÖN: „Marchtrenker feiert Ende seiner Ehe mit Scheidungsparty für 350 Gäste“ — Berichterstattung über (zu) private Details einer Scheidung

Reaktion: Da es sich um ein Schiedsverfahren aufgrund der Beschwerde einer direkt betroffenen Partei handelte, musste in diesem Fall die Entscheidung nach den Vorgaben des Presserats veröffentlicht werden. Zudem wurde der Online-Artikel entfernt.


20.03.2018 – Krone: Falsche Zahlen zu straffälligen Asylwerbenden („45,9% der kriminellen Ausländer sind Asylwerber“)

Reaktion: Keine Erwähnung der Entscheidung. Artikel ohne Berichtigung gelöscht.


03.04.2018 – Wochenblick: In einer Artikelserie über Migration in Schweden wurde das Land dargestellt, „als wäre es auf  dem Weg in den Untergang“ — die Leser wurden von der Autorin „auf geradezu systematische Art und Weise getäuscht“

Reaktion: Mehrere Bildschirmseiten lange Erwiderungen von Chefredakteur und Autorin (Archivlinks), in denen dem Presserat u.a. unlautere (Konkurrenz-)Motive unterstellt werden. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den detaillierten Kritikpunkten des Presserats erfolgte nicht, trotz Beteuerung, die Autorin habe in einem Kommentar „ausführlich sämtliche Anschuldigungen widerlegt“.


08.05.2018 – Krone: Veröffentlichung des unverpixelten Bildes eines Mordopfers verstößt gegen Ehrenkodex — Persönlichkeitssphäre ist auch über den Tod hinaus zu wahren

Reaktion: Keine Erwähnung der Entscheidung. Artikel gelöscht.


13.06.2018 – Krone: Unverpixeltes Foto von Mordopfer

Reaktion: Keine Erwähnung der Entscheidung. Privates Facebook-Foto aus Artikel gelöscht.


26.06.2018 – Österreich /14.09.2018 – Krone, Heute: Detaillierte Berichterstattung über Suizid von DJ Avicii erhöht Gefahr von Nachahmung

Reaktion (alle drei Medien): Keine. Alle Artikel mit den Details des Suizids stehen unverändert online.


Zeit für einen leichteren Zwischengang: Hier die abgewiesene Beschwerde der „Gräfin vom Naschmarkt“, samt Feststellung des Presserats: „Vernichtende Restaurankritik [ist] kein Ethikverstoß“

Reaktion: Severin Corti unter seinem Artikel für den selbstlosen Einsatz danken.


03.07.2018 – OÖN, Trend: Video von Ikea in redaktionellem Online-Artikel nicht ausreichend gekennzeichnet

Reaktion: OÖN veröffentlichen die Entscheidung und räumen ein: „[Das] Video […] hätte mit dem Wort ‚Quelle: Ikea‘ versehen werden müssen. Wir entschuldigen uns dafür.“ Im Originalartikel bleibt es dennoch ungekennzeichnet.

Der Trend löscht das Video aus dem Artikel. Keine Erwähnung der Entscheidung.


09.10.2018 – Wochenblick: SPÖ und ÖGB wird Gewaltbereitschaft unterstellt und zu Unrecht vorgeworfen, strafbare Handlungen bis hin zu Körperverletzungen und Mord gutzuheißen.

Reaktion: ? (Printausgaben nicht verfügbar)


24.10.2018 – Zur Zeit: Diffamierung von Roma und Sinti als „Zigeuner“ und ethnische Zuordnung einer schweren Straftat ohne Beleg

Reaktion: Keine Erwähnung der Entscheidung. Artikel steht unverändert online.


24.10.2018 – Österreich: Veröffentlichung zahlreicher Fotos von ermordeten Frauen stellt Persönlichkeitsverletzung dar

Reaktion: Keine Erwähnung der Entscheidung. „Österreich“ verpixelt nun aber meist die Augen minimal, was die Erkennbarkeit der Opfer jedoch nur unwesentlich einschränkt.


11.12.2018 – alles roger: Artikel über „Österreich-Netzwerk“ von George Soros nicht ausreichend recherchiert, persönlichkeitsverletzend und diskriminierend

Reaktion: ? (Printausgaben nicht verfügbar)


Resümee

Dass sich die üblichen Verdächtigen eher wenig um Verurteilungen durch den Presserat kümmern und diese in manchen jeann… journalistischen Parallelwelten sogar als Ritterschlag gehandelt werden, überrascht nicht weiter. Wenn aber sogar grenzwertige Suizidbeschreibungen bei den größten Boulevardmedien des Landes trotz Presseratsurteil unverändert online bleiben, dann wird die Grenze zwischen freiwilliger Selbstkontrolle und -aufgabe fließend.

Die Kronen Zeitung beherrscht das Kunststück, ihre Leser mit „fast“ korrekten Fakten gezielt in die Irre zu führen. Hier ein klassisches Beispiel:

(Bild anklicken für vollständigen Artikel)

Steiler Anstieg bei Abschiebungen […] 8254 Personen außer Landes gebracht […] 42 Prozent strafrechtlich verurteilt […] fast jeder zweite Aslywerber […]

Viele, die das schnell lesen, werden glauben, es seien über 8.000 Asylwerber abgeschoben worden und 42 Prozent davon waren vorbestraft. Allein, das stimmt nicht …

Die „Abschiebungen“

Laut Innenministerium wurden nicht 8.254 Asylwerber abgeschoben, sondern 2.909 Fremde, zuzüglich 1.754 Dublinüberstellungen in andere EU-Länder. Der Rest sind, anders als die Überschrift suggeriert, freiwillige Ausreisen. Dem Artikel kann man das nur entnehmen, wenn man ihn sehr aufmerksam liest, seine Überschrift ignoriert und bei den Detailzahlen nicht aussteigt.

Und nicht alle Abgeschobenen sind Asylwerber, wie der fettgedruckte Artikelvorspann suggeriert. Unter den 2.909 Fremden befinden sich auch viele straffällige Europäer und ähnliche asylferne Fälle, was uns zum nächsten Punkt führt …

Die „42 Prozent“

Alarmierend falsch ist diese „Krone“-Behauptung:

Alarmierend: […] fast jeder zweite Asylwerber, der Österreich verlassen muss, wurde zuvor wegen einer begangenen Straftat verurteilt

Denn dieser Prozentwert enthält laut Auskunft des Ministeriums auch alle Nicht-Asylwerber, die abgeschoben wurden. Und um z.B. als Europäer aus Österreich abgeschoben zu werden, muss man in der Regel schon was angestellt haben (die letzte aussagekräftige Statistik dazu stammt aus der Zeit, bevor 2014 das BFA übernommen hat, und deutet auf über 70 Prozent Straftäter unter den abgeschobenen Nicht-Asylwerbern hin). Das heißt, hier wurden Asylwerber mit einer überwiegend kriminellen Personengruppe zusammengefasst, was den Prozentwert der Vorbestraften zwingend nach oben treibt.

Auf der anderen Seite wurden aber jene Asylwerber, die diesen Wert deutlich gesenkt hätten, nicht in die Rechnung einbezogen: Nämlich alle, die nach Aufforderung das Land freiwillig verlassen haben und die naturgemäß deutlich weniger mit dem Gesetz in Konflikt kamen.

Ein korrekter Prozentwert, statt den 42,8 der „Krone“, lässt sich im Nachhinein leider nicht berechnen, weil das Innenministerium laut eigener Aussage keine Abschiebestatistik führt, in der Asylwerber und andere Fremde gesondert aufscheinen. Das heißt auch, jeder Medienbericht, der eine konkrete Zahl von Asylwerbern nennt, die in ihre Heimat abgeschoben wurden, ist falsch — weil das Ministerium hier immer Asylwerber und andere Fremde vermischt.

Und noch ein Trick?

Getrickst wurde aber möglicherweise auch noch an anderer Stelle: So beziehen sich alle Abschiebezahlen auf Jänner bis August, aber der Anteil der Vorbestraften auf ein weitaus engeres Zeitfenster von Mai bis August. Das könnte erfassungstechnische Gründe haben, legt aber auch den Verdacht einer willkürlichen statistischen „Optimierung“ nahe, um den Innenminister in der Kronen Zeitung dann wie folgt zu zitieren:

„Behauptungen, die Behörden würden vor allem ‚gut integrierte Personen‘ abschieben, sind damit ja wohl widerlegt“, erklärt Innenminister Herbert Kickl.

Diese Widerlegung wäre noch überzeugender, wenn die Unbescholtenen nicht in der Mehrheit wären, aber die „Krone“ ist seither geradezu besoffen von dieser etwas dubiosen Statistik des Ministers. Sie berichtete nicht nur am 9. September, sondern brachte die gleiche Story exakt eine Woche darauf erneut:

 

Und in der Printversion noch mal deutlich zugespitzt:

Hälfte der Illegalen vor Rückführung kriminell
Bis Ende August mussten 8254 Illegale Österreich verlassen — fast die Hälfte von ihnen hatte davor eine Straftat begangen

„Kriminell“ ist hier vor allem die großzügige Aufrundung und wie sehr der Kronen Zeitung schon alles egal ist: Freiwillig Ausgereiste (auf die sich die höchst zweifelhafte Vorstrafenstatistik gar nicht bezieht), europäische und sonstige Straftäter, Asylwerber, ein Achtmonatszeitraum und ein viermonatiger — hier wurde alles in einen Topf geworfen und fleißig umgerührt, um beim Leser den von „Krone“ und Politik gewünschten Eindruck zu erzeugen.

Inzwischen sind wieder sieben Tage vergangen, wir sind schon gespannt auf das überfällige wöchentliche Update.

Dass fremde Menschen sich ein Krankenhauszimmer teilen müssen, ist für die Erste-Klasse-Patienten in der Wiener Muthgasse offenbar so unvorstellbar, dass sie heute tatsächlich diesen Schocker titeln:

„Im Spitalszimmer war fremder Mann“ (Kronen Zeitung, 13.7.2018)

Was war geschehen? Ein Säugling mit Mutter und eine siebenjährige Patientin mit ihrem Vater teilten sich dasselbe Krankenhauszimmer. Zur Wahrung der Privatsphäre wurden mehrere Paravents zwischen den Betten aufgestellt. Die Mutter wollte aber dennoch unbedingt ohne den Mann im Raum stillen. Dieser allerdings wollte seine kranke Tochter nicht verlassen, bevor sie eingeschlafen war.

Nach erfolglosen Interventionen verließ die Mutter „genervt die Klinik“ und irgendwer informierte wohl die Kronen Zeitung über den Skandal, dass sie ein Mehrbettzimmer mit anderen Menschen teilen musste. Wie das zur Geschichte werden konnte, bleibt ein Rätsel — wobei, Moment — über dem Titel steht noch was:

„Kultur-Aufreger“

Ach ja, der fremde Vater war Syrer — aber das hatte sicher keinen Einfluss auf den „Newswert“ dieser „Story“.

Mit Dank an Alexander R. für den Hinweis

Die »Kronenzeitung« behauptet, die Unfallhäufigkeit zwischen RadfahrerInnen und FußgeherInnen hätte sich in Wien verdoppelt und nennt »elf getötete Fußgeher«. Doch derartige Todesopfer existieren nicht, Radfahren wird in Wien tendenziell sicherer, und Wiens FußgeherInnen müssen sich heute weniger fürchten als früher. 

In der aufgeheizten Berichterstattung des Boulevards wird regelmäßig von »aggressiven Radfahrern« geschrieben, von »rücksichtslosen Kampf-Radlern« oder gar von »Rad-Rowdys«, die wehrlose FußgeherInnen in Angst und Schrecken versetzen und offenbar eine blutige Spur der Verwüstung durch unsere Stadt ziehen.

Ein Ende Juni in der »Kronenzeitung« und auf krone.at erschienener Artikel ist voll von derart dramatischen Formulierungen und Schuldzuweisungen. So heißt es, »Radfahrer gegen Fußgeher (…) Die Zahl der getöteten Fußgeher stieg 2017 auf elf Menschen«:

krone.at: »Radfahrer gegen Fußgeher: In nur vier Jahren erhöhte sich die Zahl von 44 auf 74. Und ein weiterer Negativrekord: Die Zahl der getöteten Fußgeher stieg 2017 auf elf Menschen.«

Über in Wien von RadfahrerInnen getötete FußgeherInnen ist der »Mobilitätsagentur Wien« auf Rückfrage jedoch »seit vielen Jahren gar nichts bekannt«. Die FußgeherInnen wurden in Unfällen mit PKWs, LKWs und Straßenbahnen getötet – nicht von RadfahrerInnen.

Unklare, nicht öffentliche Zahlen

Zudem schreibt die »Kronenzeitung«, 74 Menschen seien allein 2016 in Wien »von Rad-Rowdys niedergemäht« worden, eine Zahl die sich »in vier Jahren verdoppelt« habe. Dies gehe aus soeben von der Polizeidirektion Wien veröffentlichten Zahlen hervor.

Da ist ein Re-Check natürlich verlockend. Mein Anruf bei der Pressestelle der Polizeidirektion Wien verläuft jedoch ergebnislos: Nein, man könne die im Artikel erwähnten Unfalldaten nicht zur Verfügung stellen. Veröffentlichungen derartiger Zahlen würden ausschließlich über offizielle Presseaussendungen erfolgen und eine solche Aussendung habe es in letzter Zeit nicht gegeben. Auf die Frage, ob es bei der Wiener Polizei vielleicht zwei verschiedene »Öffentlichkeiten« gebe, nämlich eine für Kronenzeitung-Redakteure und eine andere für Normalsterbliche, wird ausweichend beantwortet.

Nach einigen Bemühungen gelingt es mir über Umwege, an den von der Polizei der »Kronenzeitung« zur Verfügung gestellten Datensatz heranzukommen (Bild links). Sofort fällt auf, dass es sich bei den Werten der Polizei nicht um die offiziellen, von der Statistik Austria erhobenen Unfallzahlen handeln kann (Datensatz 1 / Datensatz 2). Eine entsprechende Tabelle würde nämlich aussehen wie jene rechts im Bild:

Vergleich einer Tabelle der Polizeidirektion Wien mit offiziellen Daten der STTISTIK AUSTRIA

Betrachten wir die Anzahl der Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgehern von 2012 bis 2016 (im linken Bild gelb markiert): Abgesehen davon, dass es statistisch immer problematisch ist, einzelne Jahre miteinander zu vergleichen, würde es sich bei dem von der Polizei behaupteten Anstieg von 44 auf 74 nicht um eine »Verdopplung«, sondern lediglich um eine Zunahme von 68,2% handeln.

Die offiziellen Ganzjahreszahlen der Statistik Austria (rechts) zeigen jedoch ein ganz anderes Bild: Die tatsächliche Anzahl der Unfälle liegt zwar mit 124 zu 143 höher als von der Polizei behauptet, die relative Zunahme betrug jedoch lediglich 15,3%. Wie die davon abweichenden und nirgendwo veröffentlichten Zahlen der Polizei zustande kamen, konnte ich nicht herausfinden.

Öfter, aber trotzdem unwahrscheinlicher

Dazu kommen zwei Faktoren ins Spiel, die die Zunahme der absoluten Werte um 19 Ereignisse weiter relativieren:

Da im betrachteten Zeitraum die Bevölkerung Wiens um 7,3% gewachsen ist, waren 2016 auch 7,3% mehr Menschen auf der Straße als 2012, und deshalb war auch mit einer Zunahme der Unfälle um 7,3% (oder 9 Ereignisse) zu rechnen: Statt 124 Unfällen wie im Jahr 2012 wären im Jahr 2016 also 133 Unfälle ganz logisch gewesen.

Dass es dann tatsächlich um 10 Ereignisse mehr waren ist vermutlich der im Zeitraum 2012 bis 2016 verzeichneten Zunahme des Radverkehrsanteils von 6 auf 7 Prozent geschuldet – auch hier behauptet die »Kronenzeitung« die Unwahrheit –, und nicht der Tatsache, dass Wiens RadfahrerInnen immer mehr zu »Rowdys« geworden wären.

Im Gegenteil: Durch die Zunahme des Radverkehrsanteils hätte es bei gleichbleibender Unfallwahrscheinlichkeit wie 2012 im Jahr 2016 eigentlich 155 Unfälle geben müssen, also um 12 mehr als dann tatsächlich passiert sind. Auf Basis dieser Zahlen sind Wiens RadfahrerInnen also keineswegs rücksichtsloser geworden.

Radfahrer wie immer an allem schuld?

Tatsächliche Zusammenstöße zwischen FußgeherInnen und RadfahrerInnen haben noch lange nicht automatisch etwas mit »Rowdytum« zu tun. Die Verursacher der Unfälle sind aus solchen Statistiken nicht ablesbar, die Schuld wird oft viel später von unabhängigen Gerichten festgestellt. Selbst jene von RadfahrerInnen verschuldeten Unfälle passieren nicht immer aus Aggression und Rücksichtslosigkeit. Hier kommt etwa auch Unachtsamkeit in Frage. Auch zu schmale Radwege, die auf Gehsteige gepinselt wurden, dürften bei Konflikten mit den dort Gehenden eine Rolle spielen.

Das größte Risiko ist und bleibt für Wiens FußgeherInnen das Auto. Das belegen die rund 7- bis 8-mal so hohen Unfallzahlen zwischen PKW und FußgeherInnen, und diese Unfälle haben in der Regel noch wesentlich dramatischere Auswirkungen.

Die Schlagzeile »Tausend Fußgeher von Auto-Rowdys niedergemäht!« hat man in der »Kronenzeitung« jedoch noch nicht gelesen.

Update 10. Juli:

Einer der Autoren des kritisierten Artikels, Richard Schmitt, hat angekündigt, Kobuk zu verklagen. Wir stehen jedoch weiterhin zu dieser Medienkritik.

„Fast 38.000 Beamte im Dienst verletzt“, diese schockierende Zahl titelte die Kronen Zeitung am Freitag. Und das ist allein schon deshalb erstaunlich, weil das um 8.000 Polizisten mehr sind, als es in ganz Österreich gibt.

Tief im Blattinneren löst sich dann für aufmerksame „Krone“-Leser des Rätsels erster Teil: die beiden Redakteure haben schlicht alle verletzten Polizisten bis zurück ins Jahr 2000 (!) addiert — ebenso gut hätten sie bis Metternich gehen können, aber das wäre wohl doch zu sehr aufgefallen:

Das Aufsummieren über eine willkürliche Anzahl Jahre ist statistisch eine eher nutzlose Übung, hat aber den Vorteil, dass es zu einer beeindruckenden Zahl führt, die auch praktischerweise immer nur steigen kann. Der Kronen Zeitung gefällt dieser Trick so gut, dass sie ihn nun regelmäßig bringt. Hier, vor vier Monaten, der selbe Polizeialarm, die gleiche Grafik, nur Beipacktext und Zahlen unterscheiden sich:

Kobuk-Basteltipp: Grafik ausschneiden und sammeln. Am Ende des Jahres geht sich vielleicht ein Daumenkino aus.

Der Täuschung zweiter Teil

Wer nun dem Rest der Schlagzeile vertraut und glaubt, dass diese 38.000 dann immerhin „im Dienst“ Opfer von „Gewalt gegen Polizisten“ geworden seien, geht der „Krone“ erneut auf den Leim. Denn diese Zahl enthält zur Hälfte auch all jene Beamten, die sich im Dienst ganz „normal“ verletzt haben oder wie es im Februar die Oberösterreich-„Krone“ noch fast häretisch formulierte:

Hälfte ist selbst schuld

[…] Dabei geht die Gefahr aber in kaum 50 Prozent von irgendwelchen bösen Buben aus, mit denen die Beamten sich herumschlagen müssen. Öfter verletzen sie sich beim Sport oder im Dienstalltag.

 

Was bleibt von der Schlagzeile?

Wenn man die Kampagnen-Hysterie abzieht, bleiben von den 38.000 Übergriffen auf der Titelseite ca. 1.100 im letzten Jahr. Knapp 90 Prozent davon waren leichte Verletzungen und ca. jeden dritten Tag wurde ein Polizist wegen einer Amtshandlung schwer verletzt.

Und ja, die absolute Zahl steigt. Das könnte zum Teil aber auch strukturelle Gründe haben:

 

Was macht die Kronen Zeitung hier?

Was wir in der „Krone“ zum Thema Polizei lesen, ist kein Journalismus. Es ist die ungefilterte Position des Innenministeriums, der Polizeigewerkschaft und einer Redaktion, die von exklusiven Geschichten aus diesen Quellen lebt. Eine andere Seite kommt — trotz Doppelseite — nicht vor.

Am Ende dieses Weges werden wir wie selbstverständlich „wissen“, welche Maßnahmen nun absolut nötig, ja längst an der Zeit seien. Und dass es angesichts der Nachrichtenlage geradezu absurd wäre, diese Pläne infrage zu stellen.

Für welche Pläne das Triumvirat aus „Krone“, Kanzler, Vizekanzler hier gerade den Boden bereitet, ist auch kein großes Rätsel mehr:

„… daher braucht es ein Ende der Täter-Opfer-Umkehr.“

„Krone“ gegen „Falter“, das ist ein bisschen wie Simmering gegen Kapfenberg – nur die Fouls sind brutaler. So hat letzten Freitag der „Falter“ eine Geschichte veröffentlicht, die für weltweites Aufsehen sorgte. Da kam auch die Kronen Zeitung nicht am linken „Bolschewiken-Blattl“, wie sie den „Falter“ gerne nennt, vorbei — vorerst jedenfalls …

Hier ein Screenshot der ersten Meldung auf krone.at:

Elf Mal wird der „Falter“ superkorrekt als Story- und Bildquelle erwähnt. Aber am nächsten Morgen, als die Printausgabe der „Krone“ auf die Straße kommt, hat sich die Online-Meldung plötzlich (ohne redaktionellen Hinweis auf eine Überarbeitung) deutlich verändert:

Kein Wort mehr vom „Falter“ (nur einige Leserpostings sind noch Zeugen seiner vergangenen Existenz), dafür gleich nach dem ersten Absatz dieser überraschende neue Hinweis:

Der „Krone“ liegen die Aufnahmen vor – alle Details finden Sie hier.

Der Link führt auf einen Artikel, der noch mal beschreibt, was im Video zu sehen ist. Nur mit einem feinen Unterschied — als Video- und Fotoquelle steht hier nun zwölf Mal: „Krone“. Und diesen fliegenden Copyright-Übergang verdankt sie, will man ihr glauben [wir wollen, siehe Update ganz unten], einem verblüffenden Fund in der eigenen Redaktion:

Gerade noch rechtzeitig vor dem Andruck ist den Blattmachern also eingefallen, dass auch die „Krone“ das Falter-Video von einem „Whistleblower“ zugeschickt bekommen hat. Was ihnen praktischerweise die Verlegenheit erspart, in „ihrem“ Printaufmacher auch nur ein einziges Mal auf die unliebsame Konkurrenz zu verweisen. Wobei, ganz stimmt das nicht, der „Falter“ läuft jetzt unter „anderen Medien“:

Wie konnte die „Krone“-Redaktion das mit dem Whistleblower nur vergessen? Und warum hat sie diesen publizistischen Knüller, der ihr weltweit Beachtung eingebracht hätte, nicht sofort selbst verwertet?

Nun, der „Falter“-Chef und Autor besagter Geschichte hat da auf Twitter so seine eigene Theorie:

 

Update 6. Mai 2018:
Die „Krone“ hat das Video laut „Falter“ auch vom Whistleblower erhalten und „die Story schlicht verschlafen“. Aber zumindest beim Verwischen der „Falter“-Spuren war sie dann hellwach.

Am Samstag haben Rechtsextreme einen italienisch/französischen Alpenübergang symbolisch gesperrt und sich in bewährter Form für medial effektvolle Bilder als Beschützer der Grenze inszeniert. Am nächsten Tag reagierten Linke darauf, indem sie ca. 40 Migranten demonstrativ über den Pass brachten, wobei es zu Rangeleien mit der Polizei kam.

Der französische Innenminister kündigte daraufhin verstärkte Polizeipräsenz an und verurteilte beide Vorfälle als „inakzeptable Aktionen“ von „Ultra-Rechten“ und „Ultra-Linken“ im Grenzgebiet.

Und so informiert die „Krone“ ihre Leser über diese rechten und linken Umtriebe an einem innereuropäischen Alpenpass:

Von Italiens Linken inszeniert - Erneut stürmen Migranten eine europäische Grenze (krone.at, 23.04.2018)

Später im Fließtext wird die rechtsextreme Aktion an der selben Grenze kurz erwähnt, allerdings wie ein isoliertes Ereignis, ohne Hinweis, dass dies der Auslöser für den ganzen „Sturm“ war.

Die knackige Schlagzeile, der Verzicht auf unnötig verwirrende Zusammenhänge und die zurückhaltenden Formulierungen des namenlosen „Krone“-Redakteurs verfehlen ihre Wirkung nicht: Der Artikel ist aktuell mit über 150.000 Aufrufen der meistgelesene auf krone.at:

 

Und während das Social-Media-Team auf Facebook vor „linken Krawallmachern“ erschrickt, …

 

… träumen manche „Krone“-Fans von einer Lösung, die bestimmt viel weniger Krawall erzeugt: