Wir lesen Zeitung
und schauen fern.

Kategorie: News

Ein schwarz gekleideter Polizist blickt streng in Richtung Hafen, neben ihm tanzen bunte Micky-Maus-Luftballons in der Luft“, berichten die Salzburger Nachrichten im Mai 2016 aus dem Gazastreifen. Die Kronen Zeitung veröffentlicht im Februar 2020 eine „Spurensuche“ nach einem moldawischen Oligarchen: „Durchs Zentrum von Chisinău knattert ein rostiger Traktor. Auf einem Fahrrad kämpft eine Dame mit Kopftuch und Schürze gegen die Kälte.“

Berichterstattung aus der Ferne ist beliebt, bei Journalistinnen und Journalisten ebenso wie bei ihrem Publikum. Doch Auslandsreportagen sind aufwändig und teuer – die Reise, die Unterkunft, die Übersetzung, die Kontakte vor Ort. Wer finanziert das eigentlich? Die  Recherche von Kobuk zeigt: Häufig sind es nicht die Medien selbst.

Der Presserat ist der gerüchteweise zahnlose Kopf der freiwilligen Selbstkontrolle von Printmedien in Österreich. Für diesen Freitag lädt er zu seinem Rückblick auf das Jahr 2018. Grund genug, sich anzusehen, welche unmittelbare Wirkung seine Entscheidungen bei den betroffenen Medien zeigten. (Spoiler: es gibt noch Luft nach oben.)

Nachfolgend alle im letzten Jahr festgestellten Verstöße gegen den journalistischen Ehrenkodex, wo vom Presserat zumindest eine freiwillige Veröffentlichung der Entscheidung im jeweiligen Medium gefordert wurde.

Grün: das Medium ist der Aufforderung anstandslos gefolgt
Gelb: es gab zumindest eine wahrnehmbare Reaktion (außer Löschungen, die niemand mehr mitbekommt)
Rot: der Presserat wurde mehr oder weniger ignoriert

(Der erste Link verweist stets auf das PDF des Presserats mit Falldarstellung und Entscheidung)


23.01.2018 – Krone:  Vorwürfe gegen das Grazer „Forum Stadtpark“, es gäbe Verbindung zu Vandalismus bei Protesten gegen das Murkraftwerk, ohne den Beschuldigten eine Stellungnahme zu ermöglichen

Reaktion: Keine. Artikel steht unverändert online.


25.01.2018 – Krone: Berichterstattung über Suizid eines kroatischen Generals („Starker Abgang wie einst von Göring“)

Reaktion: Keine


01.02.2018 – News: Überschießende Berichterstattung über Suizid eines 11-jährigen Asylwerbers

Reaktion: Erwähnung der Entscheidung im Editorial. Zudem hob der Senat bereits in seiner Entscheidung positiv hervor, dass in der Folgeausgabe ein Essay zum Thema „sensible Medienberichterstattung über Suizide“ veröffentlicht wurde.


08.03.2018 – Österreich: Bericht über „Hausverbot für Nikolo“ nicht ausreichend recherchiert – erforderliche Stellungnahme erst in Folgeartikel nachgereicht

Reaktion: Keine


08.03.2018 – OÖN: „Marchtrenker feiert Ende seiner Ehe mit Scheidungsparty für 350 Gäste“ — Berichterstattung über (zu) private Details einer Scheidung

Reaktion: Da es sich um ein Schiedsverfahren aufgrund der Beschwerde einer direkt betroffenen Partei handelte, musste in diesem Fall die Entscheidung nach den Vorgaben des Presserats veröffentlicht werden. Zudem wurde der Online-Artikel entfernt.


20.03.2018 – Krone: Falsche Zahlen zu straffälligen Asylwerbenden („45,9% der kriminellen Ausländer sind Asylwerber“)

Reaktion: Keine Erwähnung der Entscheidung. Artikel ohne Berichtigung gelöscht.


03.04.2018 – Wochenblick: In einer Artikelserie über Migration in Schweden wurde das Land dargestellt, „als wäre es auf  dem Weg in den Untergang“ — die Leser wurden von der Autorin „auf geradezu systematische Art und Weise getäuscht“

Reaktion: Mehrere Bildschirmseiten lange Erwiderungen von Chefredakteur und Autorin (Archivlinks), in denen dem Presserat u.a. unlautere (Konkurrenz-)Motive unterstellt werden. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den detaillierten Kritikpunkten des Presserats erfolgte nicht, trotz Beteuerung, die Autorin habe in einem Kommentar „ausführlich sämtliche Anschuldigungen widerlegt“.


08.05.2018 – Krone: Veröffentlichung des unverpixelten Bildes eines Mordopfers verstößt gegen Ehrenkodex — Persönlichkeitssphäre ist auch über den Tod hinaus zu wahren

Reaktion: Keine Erwähnung der Entscheidung. Artikel gelöscht.


13.06.2018 – Krone: Unverpixeltes Foto von Mordopfer

Reaktion: Keine Erwähnung der Entscheidung. Privates Facebook-Foto aus Artikel gelöscht.


26.06.2018 – Österreich /14.09.2018 – Krone, Heute: Detaillierte Berichterstattung über Suizid von DJ Avicii erhöht Gefahr von Nachahmung

Reaktion (alle drei Medien): Keine. Alle Artikel mit den Details des Suizids stehen unverändert online.


Zeit für einen leichteren Zwischengang: Hier die abgewiesene Beschwerde der „Gräfin vom Naschmarkt“, samt Feststellung des Presserats: „Vernichtende Restaurankritik [ist] kein Ethikverstoß“

Reaktion: Severin Corti unter seinem Artikel für den selbstlosen Einsatz danken.


03.07.2018 – OÖN, Trend: Video von Ikea in redaktionellem Online-Artikel nicht ausreichend gekennzeichnet

Reaktion: OÖN veröffentlichen die Entscheidung und räumen ein: „[Das] Video […] hätte mit dem Wort ‚Quelle: Ikea‘ versehen werden müssen. Wir entschuldigen uns dafür.“ Im Originalartikel bleibt es dennoch ungekennzeichnet.

Der Trend löscht das Video aus dem Artikel. Keine Erwähnung der Entscheidung.


09.10.2018 – Wochenblick: SPÖ und ÖGB wird Gewaltbereitschaft unterstellt und zu Unrecht vorgeworfen, strafbare Handlungen bis hin zu Körperverletzungen und Mord gutzuheißen.

Reaktion: ? (Printausgaben nicht verfügbar)


24.10.2018 – Zur Zeit: Diffamierung von Roma und Sinti als „Zigeuner“ und ethnische Zuordnung einer schweren Straftat ohne Beleg

Reaktion: Keine Erwähnung der Entscheidung. Artikel steht unverändert online.


24.10.2018 – Österreich: Veröffentlichung zahlreicher Fotos von ermordeten Frauen stellt Persönlichkeitsverletzung dar

Reaktion: Keine Erwähnung der Entscheidung. „Österreich“ verpixelt nun aber meist die Augen minimal, was die Erkennbarkeit der Opfer jedoch nur unwesentlich einschränkt.


11.12.2018 – alles roger: Artikel über „Österreich-Netzwerk“ von George Soros nicht ausreichend recherchiert, persönlichkeitsverletzend und diskriminierend

Reaktion: ? (Printausgaben nicht verfügbar)


Resümee

Dass sich die üblichen Verdächtigen eher wenig um Verurteilungen durch den Presserat kümmern und diese in manchen jeann… journalistischen Parallelwelten sogar als Ritterschlag gehandelt werden, überrascht nicht weiter. Wenn aber sogar grenzwertige Suizidbeschreibungen bei den größten Boulevardmedien des Landes trotz Presseratsurteil unverändert online bleiben, dann wird die Grenze zwischen freiwilliger Selbstkontrolle und -aufgabe fließend.

NEWS 50/2013, CoverEs klang wie eine gefährliche Drohung, als bekannt wurde, dass die Verlagsgruppe NEWS mit Ende März 2013 ihre Korrektoren entlassen werde. Schließlich gebe es moderne Software, der man diese Aufgabe übertragen könne, so sinngemäß der Tenor des NEWS-Konzernchefs.

Mittlerweile hat die Realität die schlimmsten Befürchtungen übertroffen. Ganz ehrlich, wir haben in fast vier Jahren Kobuk noch nie ein journalistisches Druckwerk dieser Qualität gesehen. Aber urteilt bitte selbst:

 

Seite 9 (Inhaltsverzeichnis):
Seite 9: "Jetzt will er ihnen zurück."

Seite 13:
Seite 13: "ins Weißer Haus"

Seite 15:
Seite 15: Hobby-Ballerinos tragen Kilt am Time(s) Square, wenn sie "das das Leid weglachen".

Seite 18:
Seite 18: "Dem mit einer ... Mitarbeiter Reisenden"

Seite 19:
Seite 19: "Dieses Fest läßt niemand kalt"

Seite 24:
Seite 24: "in die Hände Dritte"

Seite 29:
Seite 29: "Appartschi(c)k"

Seite 29:
Seite 29: "ein Kapitel österreichische Sportgeschichte"

Seite 29:
Seite 29: "bei dem Event 'Punsch & Marion' [Maroni] ihres Parteikollegens"

Seite 32:
Seite 32: "Wenn es der Tirols Landes-Vize Josef Geisler sein sollte"

Seite 42:
Seite 42: "Dass sie [die Südafrikaner] schaffen würde, was er begonnen hatte."

Seite 42:
Seite 42: Über 90 Staats reisten nach Johannesburg.

Seite 43: Mandela, der letzte große „Freiheitsämpfer“
Seite 43: Der letzte große "Freiheitsämpfer"

Seite 46:
Seite 46: Die ÖVP wollte den Eindruck vermeiden, nicht an radikaler Budgetsanierung zu denken.

Seite 50:
Seite 50: "Odysse" tut weh.

Seite 52:
Seite 52: "Dann verkrochen sich die Drei im Ferienhaus"

Seite 54:
Seite 54: "[Textlücke] und der Anwalt der Familie versuchen zu dokumentieren, dass..."

Seite 58: Rechtschreibprüfung erfolgreicht abgeschlossen
Seite 58: Benni Raich ist der "erfolgreichte" ...

Seite 63:
Seite 63: "Wer hat Herr Benesch beauftragt"

Seite 65:
Seite 65: "aussergewöhnliche"

Seite 65:
Seite 65: "in der Höhe von gute 150 M illionen Euro"

Seite 65: „Durchschnittliche größe eine“ … uff!
Seite 65: "Durchschnittliche größe eine Wohnung"

Damit sind wir noch nicht einmal bei der Hälfte der aktuellen NEWS-Ausgabe. Aber hir habe wir mit Fehlersuche aufhört, bevor dass noch irgendwie an steckend wird — wir hoffen, ihr hat Fairständnis.

Treppenwitz am Rande: In diesem lesenswerten Editorial wirft der Medien-Branchendienst HORIZONT den NEWS-Eigentümern und Konzernchef Bogocz vor, das Unternehmen zielgerichtet „an die Wand zu fahren“. Bogocz reagierte auf die grammatikalisch einwandfrei vorgetragene Kritik so:

[…]

p.s. Ich würde dringend in die Qualitätskontrolle investieren – Ihr Text wimmelt nur so von Grammatikfehlern…

Axel Bogocz
Herausgeber und Vorsitzender der Geschäftsführung Verlagsgruppe News GmbH

 (Mit Dank an Sonja Schwarz für ihren Anfangshinweis!)



Update: Änderungen/Ergänzungen in den Bildern zu S. 18, 19, 29-3 und 42-2 nach Leserhinweisen (zwei Grenzfälle kamen weg, zwei Fehler dazu).

NEWS.at hat am Montag einen bemerkenswert kritischen Artikel über Raiffeisen veröffentlicht. Wenige Stunden später war dieser aber nicht mehr auffindbar. Der Autor bestätigte uns gegenüber nur, dass der Artikel online war, wollte jedoch keine weitere Stellungnahme abgeben. Laut einem Verlagsinsider, der ungenannt bleiben möchte, wurde der Artikel nach einer Intervention der NEWS-Verlagsleitung bei der Chefredaktion entfernt. Der NEWS-Verlag steht zu 25,3 % im Eigentum von Raiffeisen/Kurier.

Machtfaktor Raiffeisen

Wie konnte aus einer kleinen Selbsthilfegruppe verarmter Landwirte die mächtigste und größte Firmengruppe des Landes werden? Dieser Frage gingen die Autoren Lutz Holzinger und Clemens Staudinger in ihrem „Schwarzbuch Raiffeisen“ nach und trugen dabei akribisch Informationen über den Großkonzern zusammen, die diesen nicht immer im besten Licht darstellen. NEWS.AT sprach mit den Autoren über ihr Buch und Raiffeisen.

In dem Beitrag (hier eine gerettete Textversion) wurden die Machtstrukturen von Raiffeisen beleuchtet. Quasi-Monopole zum Nachteil von Produzenten und Konsumenten, öffentlich kaum beachteter Einfluss auf bekannte Unternehmen, Verflechtungen mit Medien und Politik. Bis hin zu Tricks, die der Bank eine sagenhafte Steuerquote von tlw. nur 1 % bescheren, indem sie die Steuerzahler für Expansionsverluste im Ausland mitzahlen lässt.

Vom neuen Raiffeisen-Chef Erwin Hameseder ist übrigens im Monatsmagazin „Datum“ dieses Zitat überliefert:

Ein Eingreifen direkt bei den Redakteuren gibt es bei mir nicht, das hat auch Christian Konrad nicht gemacht. Ich spreche mit den Führungspersonen, also Herausgebern und Chefredakteuren. Die gehen dann damit um.

 

Update:

Die APA hat sich der Sache angenommen und auch Axel Bogocz, den Geschäftsführer von News-Verlag und News.at, erreicht (hier der Artikel in der „Presse“). Der Artikel sei gelöscht worden, weil er „unseren journalistischen Standards nicht genügt“ habe:

Wenn man den Autoren von ‚Schwarzbuch Raiffeisen‘ so viel Platz für ihre Thesen zum Unternehmen Raiffeisen einräumt, gebietet es die journalistische Fairness, auch einmal die Standpunkte der Raiffeisen dazu zu hören.

Warum man der Raiffeisen nicht in einem zweiten Interview Möglichkeit gegeben hat, ihren Standpunkten Gehör zu verschaffen, anstatt das erste Interview zu löschen, erläuterte Bogocz nicht. Warum sich statt der Chefredaktion die Verlagsleitung um die Einhaltung journalistischer Standards kümmert, ebensowenig. Falter-Chefredakteur Florian Klenk dazu auf Twitter:

 

In der Ausgabe vom 8. November berichtet „News“ über den Schauspieler Martin Weinek, der eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung eingebracht hat. Die Identität des Beschuldigten schützt die Zeitschrift  mit einem schwarzen Balken vor seinen Augen. Angesichts der Informationen, die im Text auf den ersten Blick über ihn zu finden sind, wirkt dieser Versuch allerdings lächerlich.

Laut dem Artikel handelt es sich um Thomas S.. „News“ nennt zwar nicht den vollen Namen des Beschuldigten, dafür aber seinen 270-Einwohner großen Wohnort (in dem er der Sohn des Bürgermeisters ist),  seinen Beruf und zahlreiche andere persönliche Informationen. Mit diesen Daten konnte auch Kobuk seinen vollständigen Namen und sein Foto mit einer kurzen Google-Recherche leicht herausfinden. Wie viele Feuerwehrkommandanten, die Sohn des Bürgermeisters sind, gibt es wohl in einem 270-Einwohner Ort?

Da helfen auch ein abgekürzter Nachname und ein Balken über den Augen nicht mehr. Denn, wenn der Rest des erkennbaren Gesichts auf dem Foto Rückschlüsse auf die Identität zulässt, ist dies bereits eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Entscheidend ist, ob das erweiterte persönliche Umfeld (der Bäcker ums Eck oder der Friseur) die Person identifizieren und wiedererkennen kann. Der Oberste Gerichtshof hat das bereits mehrfach bestätigt.

Auch Kurier und ORF-Burgenland berichten über den Vorfall. Sie schreiben ebenfalls vom Sohn des Bürgermeisters, nennen aber nicht den Vornamen, der ORF erwähnt nicht einmal den Ort.  Bekannte werden ihn wohl dennoch erkennen. ORF und Kurier versuchen dies aber immerhin nicht mit einem schwarzen Balken zu kaschieren.

Eine Freundin von mir pflegt zu sagen, Enttäuschungen sind nichts Schlechtes, denn sie bedeuten das Ende einer Täuschung. In meinem Fall, dass ich dachte, derStandard.at gehört noch zu den „Guten“. Klar rutscht dort auch so einiges durch. Und wie überall wird mehr kopiert als recherchiert. Selbst grenzwertige P.R.ichterstattung haben wir im Online-“Standard” schon gesehen. Aber: Grundlegende journalistisch ethische Mindeststandards werden dort nicht unterschritten. Dachte ich.

Links: PR-Aussendung von ING-DiBa
Rechts: Redaktioneller (ja wirklich) Artikel auf derStandard.at

Alle inhaltlichen Änderungen und Ergänzungen der Redaktion habe ich farblich hervorgehoben.

ING-DiBa:

[…] 64% sparen, damit sie im Fall der Fälle auf ihre eiserne Reserve zurückgreifen können. Jedoch: viele bemessen ihren Notgroschen viel zu gering.

derStandard.at:

64 Prozent sparen, um im Fall der Fälle auf die eiserne Reserve zurückgreifen können. [sic!] Doch: Viele bemessen ihren Notgroschen viel zu gering

Angesichts der Finanzkrise erlebt der Notgroschen derzeit ein regelrechtes Revival. 64% der Österreicher sparen für die eiserne Reserve und damit liegt die Alpenrepublik im internationalen Spitzenfeld. Das zeigt die Sparstudie der ING auf. Sieht man jedoch genauer hin, sparen die Österreicher zu wenig. […]

11% haben maximal 100 Euro für den Notgroschen reserviert, 15% haben bis zu 500 Euro und 13% bis zu 1.000 Euro für den Notfall kurzfristig verfügbar.

Angesichts der Finanzkrise erlebt der Notgroschen derzeit ein regelrechtes Revival. 64 Prozent der Österreicher sparen für die eiserne Reserve. Damit liegen sie im internationalen Spitzenfeld, zeigt die Sparstudie der ING.

Sieht man jedoch genauer hin, sparen die Österreicher zu wenig. Elf Prozent haben maximal 100 Euro für den Notgroschen reserviert, 15 Prozent haben bis zu 500 Euro und 13 Prozent bis zu 1.000 Euro für den Notfall kurzfristig verfügbar.

„Eigentlich ist das zu wenig“, zeigt Roel Huisman, CEO der ING-DiBa Direktbank Austria, auf. „Jeder zweite macht seine Sache gut und legt genug zur Seite. Doch zu viele Österreicher gehen noch immer zu sorglos mit dem notwendigen Sicherheitspolster um. Die einfache Faustformel lautet hier, dass es zumindest zwei Nettogehälter für den Notfall sein sollten, die auf einem täglich verfügbaren Sparkonto liegen und gut verzinst werden.“

„Eigentlich ist das zu wenig“, zeigt Roel Huisman, CEO der ING-DiBa Direktbank Austria, auf. „Jeder zweite macht seine Sache gut und legt genug zur Seite. Doch zu viele Österreicher gehen noch immer zu sorglos mit dem notwendigen Sicherheitspolster um. Die einfache Faustformel lautet hier, dass es zumindest zwei Nettogehälter für den Notfall sein sollten, die auf einem täglich verfügbaren Sparkonto liegen und gut verzinst werden.“

Der Notgroschen international betrachtet

Notgroschen international betrachtet

Im internationalen Vergleich sind die Österreicher Notgroschen-Meister. Nur die Luxemburger und Holländer sparen noch mehr. Während hierzulande 43% mehr als 1.500 Euro angespart haben, sind es in Luxemburg 59% und in den Niederlanden 55%. In Deutschland sind es 40% und in Frankreich nur 31%.

Im internationalen Vergleich sind die Österreicher aber Spar-Meister. Nur die Luxemburger und Holländer legen noch mehr zurück. Während hierzulande 43 Prozent mehr als 1.500 Euro angespart haben, sind es in Luxemburg 59 Prozent und in den Niederlanden 55 Prozent. In Deutschland sind es 40 Prozent und in Frankreich nur 31Prozent .

Von solchen Ergebnissen können – unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Faktoren und der weitaus geringeren Einkommen – etwa die Rumänen oder Polen nur träumen. Nur 10% (Rumänien) bzw. 17% (Polen) können hier mehr als 1.500 Euro für den Notfall sparen. Etwa ein Drittel spart in diesen Ländern maximal 100 Euro und ein weiteres Drittel bis zu 500 Euro.

Von solchen Ergebnissen können – unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Faktoren und der weitaus geringeren Einkommen – etwa die Rumänen oder Polen nur träumen. Nur zehn Prozent (Rumänien) bzw. 17 Prozent (Polen) können hier mehr als 1.500 Euro für den Notfall sparen. Etwa ein Drittel spart in diesen Ländern maximal 100 Euro und ein weiteres Drittel bis zu 500 Euro.

Was wenig wundert: den kleinsten Finanzpolster haben die Thailänder. Nur 4% haben hier mehr als 1.500 Euro zur Verfügung. 44% hätten für den Notfall maximal 100 Euro übrig und 34% maximal 500 Euro.

Was wenig wundert: Den kleinsten Finanzpolster haben die Thailänder. Nur vier Prozent haben hier mehr als 1.500 Euro zur Verfügung. 44 Prozent hätten für den Notfall maximal 100 Euro übrig und 34 Prozent maximal 500 Euro. (red, derStandard.at, 13.3.2012)

Über die ING International Study (IIS)

Wissen

Die ING International Study (IIS) ist eine weltweite Online-Umfrage im Auftrag der ING Bank. In insgesamt 19 Ländern, in denen ING Retail und ING Direct Banking aktiv ist, wurden finanzielle Entscheider ab 18 Jahren befragt. Repräsentativ nach Geschlecht und Alter wurden pro Land rund 1.000 Menschen befragt (Slowakei 500, in China 910, Thailand 922, Kanada 988, Indien 1.007, Luxemburg 1.008 und in den Niederlanden 1013), insgesamt n=18.348.

Die ING International Study (IIS) ist eine weltweite Online-Umfrage im Auftrag der ING Bank. In insgesamt 19 Ländern, in denen ING Retail und ING Direct Banking aktiv sind, wurden finanzielle Entscheider ab 18 Jahren befragt. Repräsentativ nach Geschlecht und Alter wurden pro Land rund 1.000 Menschen befragt (Slowakei 500, in China 910, Thailand 922, Kanada 988, Indien 1.007, Luxemburg 1.008 und in den Niederlanden 1013), insgesamt n=18.348.

 

Auch Die Presse, Kurier, Wirtschaftsblatt, NEWS, Neues Volksblatt und Salzburger Nachrichten haben die APA hat den Werbetext ohne erkennbare journalistische Eigenleistung übernommen, allerdings erheblich gekürzt. Zudem haben sie ihre Artikel mit der irreführenden Quellenangabe „APA“ zur Agenturnachricht geadelt. Statt auf das PR-Portal „APA OTS“ zu verweisen. [Danke an Thomas für den Update-Hinweis.]

Update 16. März: Der Online-Standard hat auf Twitter reagiert und Konsequenzen angekündigt:

Wer in der Grazer Innenstadt sein Auto in eine Parkgarage stellt, muss ordentlich blechen. Zumindest laut einer „Studie“ des Webportals Hotelreservierung.de. Darin wurden 339 Parkhäuser in ganz Europa verglichen, und die Stadt Graz ist absoluter Preis-Spitzenreiter. Durchschnittlich zahle man hier 62 Euro pro Tag:


Aber es kommt noch teurer:

So kassiert ein Parkhaus in Graz in Österreich sage und schreibe 96 Euro [für ein Tagesticket, Anm. des Autors], was 573% über dem internationalen Schnitt von 14,27€ liegt.

96 Euro pro Tag! Wahnsinn! Dem Horrorpreis liegt eine einfache Rechnung zugrunde: 4 Euro Stundenpreis x 24 Stunden = 96 Euro. Diese  Milchmädchenrechnung kam zustande, weil für die Studie nur online recherchiert wurde und für Graz gerade einmal zwei Parkhäuser (statt etwa 30) herangezogen wurden (ganz unten im Bild, unter dem Punkt Erhebungsbasis). Und auf der Website des Parkraumservice Graz fand man bis vor wenigen Tagen eine wichtige Info noch nicht: Dass es jeweils ein Tagesmaximum von 40 Euro gibt. Könnte man aber, zum Beispiel, leicht per Telefonat oder über die Arbeiterkammer (PDF) herausfinden. Die knapp 100 Euro pro Tag sind also falsch, ebenso der Grazer Durchschnitt von 62 Euro, der liegt laut Arbeiterkammer-Tabelle etwa bei 23 Euro.

Trotzdem kam der Bericht über die horrenden Parkgaragenpreise in Graz in zahlreichen österreichischen Medien. Beispielsweise auf Orf.at, wo der unbekannte Autor pflichtbewusst angibt, die Geschichte online gegenrecherchiert zu haben. Und da fand er eben kein Tagesmaximum. Vielleicht wäre hier die gute alte Telefonrecherche besser gewesen. Auf DerStandard.at ist zudem verwirrterweise einmal von 93, einmal von 96 Euro die Rede.

Dass es auch anders geht, zeigt die Kleine Zeitung. Dort hat man sorgfältiger recherchiert und bei Parkraummanager Günter Janezic nachgefragt.

Danke an Lukas A. für den Hinweis via Facebook.

Vor einem Jahr erschien auf Kobuk ein Artikel über die menschenverachtende und pietätlose Berichterstattung von „Österreich“ über den Mord an Stefanie P. Der Artikel hatte immerhin eine Verurteilung durch den Medienrat zur Folge.

Nun findet der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter statt. Hat „Österreich“ dazugelernt? Nein, im Gegenteil: Auch andere Medien unterlassen den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz von Persönlichkeit, Identität und Intimssphäre von Opfer und Tatverdächtigem zugunsten reißerischer Berichterstattung über Sex & Crime.

Das Medienrecht sieht in § 7a den Schutz vor identifizierender Berichterstattung vor, um Opfer und ihre Angehörigen nicht ein zweites, öffentliches Mal zum Opfer werden zu lassen und um zu verhindern, dass Verdächtige oder Verurteilte in Form eines ‘Medienprangers’ anstelle oder neben einer gerichtlichen Bestrafung eine soziale Ersatz- oder Zusatzbestrafung erfahren. (Korn, 2010)

Da die Dokumentation der Verstöße gegen diese Bestimmung diesen Blogeintrag sprengen würde (siehe Collage oben), gibt es hier alle Zeitungsausschnitte zum Mordfall Stefanie P. in einem separaten Album (von uns anonymisiert).

Die auffälligsten Verfehlungen der letzten Tage:

  • Bilder des Angeklagten und des Opfers werden tagelang unverpixelt in Heute, Krone und Österreich abgedruckt. Dasselbe passiert in Onlineartikeln. Bei „Heute“ gibt man unverfroren zu, dass ein Foto des Opfers schlicht von Facebook stammt (siehe Bildcredit!).  Auch der Kurier hält sich bei Philipp K. und Opfer Stefanie P. nicht zurück.
  • Wie in den Zeitungsausschnitten ersichtlich, präsentieren „Österreich“ und die Krone (auf der Titelseite) den vollen Namen des Angeklagten und die Krone sogar den vollen Namen des Opfers und seiner Schwester. Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, doch auch die Oberösterreichischen Nachrichten bringen ein unverpixeltes Foto und den vollen Namen des Opfers.  Überraschenderweise reihte sich sogar die „Presse“ in diese Riege ein, wie man im Google-Cache eines Berichts noch sehen kann, hier wurde aber mittlerweile (vergleichsweise vorbildlich) schon korrigert.
  • Allem Anschein nach herrscht in den Redaktionen Verwirrung darüber, wann und wie die Identität der Beteiligten geschützt werden muss. Beispiel Oe24.at: Online wird der Angeklagte verpixelt (das Foto kommt schließlich von der APA), aber trotzdem mit vollem Namen genannt. An anderer Stelle jedoch wieder abgekürzt. Auch die Krone gibt sich ungeschickt: Beim Video-Beitrag zum Prozess ist der Angeklagte zunächst unverpixelt und klar erkennbar, im Video selbst jedoch unkenntlich gemacht.
  • „Österreich“ nimmt in der Ausgabe vom 5. Mai gleich das Urteil vorweg, denn „Lebenslang ist beinahe fix!“ Die in Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorgeschriebene Unschuldsvermutung scheint nicht zu gelten.
  • Ebenso unverschont bleibt das Privatleben der Beiden. Die Krone präsentiert, im öffentlichen Interesse natürlich, deren „Liebes-Collage“, das Magazin News zeigt in einer Online-Bilderstrecke Privatfotos und sogar intime Liebesbriefe.

Aus ihrem Interview in „Österreich“ schließen wir, dass die Mutter des Angeklagten ihr Gesicht bewusst in der Öffentlichkeit zeigen will. Daraus lässt sich jedoch nicht schließen, dass ihr Sohn, der mutmaßliche Täter, diese Ansicht teilt. Dass ein explizites Einverständnis vorliegt, ist zu bezweifeln, schließlich haben andere Medien brav verpixelt.

Wenn Philipp K. anonym bleiben wollte (was der Berichterstattung der APA nach durchaus denkbar ist), stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, den Namen eines Verdächtigen abzukürzen, aber dann dennoch jedermann mittels des vollen Namens der Mutter über seine Identität zu informieren. Immerhin, rein rechtlich zählen sowohl Name als auch familiäre Beziehungen zu jenen Identifizierungsmerkmalen, die vom Identitätsschutzparagraphen (§ 7a MedienG) erfasst werden.

Der Ehrenpreis für den sinnfreiesten Versuch, die Persönlichkeitsrechte zu schützen, geht an Oe24.at: Sowohl Angeklagter als auch Opfer werden innerhalb der selben Seite je einmal verpixelt und einmal nicht:

Vielen Dank an Patrick, Alex, Petra, Tanja und Hannes, die alle an diesem Artikel mitgearbeitet haben!

Anscheinend hatte die „News“-Redaktion letztens sämtliche Taschenrechner daheim vergessen:  So sind laut News „56 % der von  Österreichern bestellten Artikel“ Bücher. Addiert  man dazu allerdings die am zweithäufigsten bestellten Artikel (Kleidung und Schuhe mit 41 %), erreicht man schon 97 %. Insgesamt ergibt sich eine  Summe von 410 % – was logisch unmöglich ist.

Als Quelle gibt „News“ das Integral Markt- und Meinungsforschungsinstitut an, welches einen Teil ihrer Forschungsergebnisse auch online zugänglich (PDF) macht. Hier sehen die Daten allerdings um einiges besser aus: Nicht 56 % der Artikel waren Bücher sondern 30 % der Österreicher haben Bücher bestellt. Siehe Faksimilie hier.

Der Standard und viele andere Medien veröffentlichen eine Meldung von APA/dpa über Details zu den Vorwürfen gegen den Wikileaks Gründer Julian Assange. Diese Meldung stützt sich auf einen Artikel des Guardian. Wie wir bereits wissen, ist das Übersetzen nicht immer einfach, so auch in diesem Fall.

Die APA/dpa meint:

Die „Fräulein A“ genannte Schwedin soll er bei anderer Gelegenheit zu von ihr nicht gewünschtem Sex genötigt haben.

Wohingegen der Guardian schreibt:

She told police that Assange had continued to make sexual advances to her every day after they slept together (..).

Doch „Advances“ sind übersetzt noch keine „Nötigung“ sondern „Annäherungsversuche“, „Avancen“. Die Entscheidung, etwa ob hier ein Fall von Nötigung vorliegt, hat darüber hinaus das schwedische Gericht zu treffen.

Auf DerStandard.at wurde entsprechende Passage nach einem Kommentar von Markus Kienast bereits korrigiert. Der Kommentar selbst ist dabei laut Markus allerdings in der Moderationsschleife hängen geblieben.

Bild: (cc) Ross_TT