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Kategorie: Persönlichkeitsrecht

„Österreich“ druckt über eine Woche lang unverpixelte Fotos und den vollen Namen eines in Untersuchungshaft befindlichen Imams. Die Zeitung stellt ihn damit öffentlich an den Pranger und pfeift auf seine Persönlichkeitsrechte: Am Titelblatt bezeichnen sie ihn gar als „Hass-Prediger“ und „Gotteskrieger“. Ein Paradebeispiel für eine Vorverurteilung durch Medien.

österreich 29 november titel1

Gemeint ist Mirsad O. Der Mann ist „Österreich“ nicht unbekannt. Im April beschuldigten „Österreich“ und „Heute“ Mirsad O., zwei Mädchen radikalisiert zu haben. Der Mann verklagte die Zeitungen wegen dieser Unterstellung und bekam – nicht rechtskräftig – im September recht. In erstaunlicher Offenheit gibt „Österreich“ zu, das Urteil nicht sonderlich ernst zu nehmen. Anders lässt sich diese Kampagne gegen ihn auch kaum erklären.

Seit einer Großrazzia Ende November sitzt Mirsad O. nun in Untersuchungshaft. Was ihm vorgeworfen wird, macht ihn nicht gerade sympathisch: Er soll Terrorkämpfer für den Nahen Osten rekrutiert haben. Bisher gibt es aber weder eine Anklage gegen ihn, geschweige denn ein rechtskräftiges Urteil. Das ist aber eigentlich auch gar nicht so wichtig. presseonlinen Denn auch falls der Mann schuldig ist – auch falls er ein Gotteskrieger und Hass-Prediger ist und rechtskräftig verurteilt wird – dürfen Medien seine Identität nicht preisgeben. So will es das Mediengesetz.

Das hat den Sinn, dass Täter zusätzlich zu einer gerichtlichen Strafe nicht auch noch durch den „Medienpranger“ bestraft werden. Bei manchen Zeitungen scheint dieses Grundprinzip aber nicht angekommen. Außer „Österreich“ nennt auch die „Presse“ (siehe Screenshot rechts) den vollen Namen von Mirsad O., zeigt sein Bild und beschreibt seinen Wohnort. Damit spielen diese Medien nicht nur Richter, auch die Kinder und Verwandten des Verdächtigen können so die Folgen seiner Anklage zu spüren bekommen: Sei es nun durch Mobbing in der Schule, Misstrauen durch Nachbarn oder Angriffe auf der Straße.

collage entwurf

Selbst das Gesicht zu verpixeln und den Nachnamen abzukürzen reicht nicht immer: Die meisten Medien bebildern ihre Artikel mit dem erkennbaren Wohnort von Mirsad O. oder nennen seinen Predigernamen. Das ist ebenfalls kein ausreichender Identitätsschutz, denn durch diesen ist Mirsad O. klar identifizierbar. Das ist, als würde man schreiben: „Thomas N., besser bekannt unter seinem Künstlernamen Conchita Wurst“.

Vielleicht muss man an dieser Stelle noch einmal betonen, dass Gesetze für alle gelten und unseren Rechtsstaat ausmachen. Selbst und gerade für jene Menschen, die vielleicht furchtbare Verbrechen begangen haben. Das Gesetz ist auch dafür da, diese Menschen vor einer Zusatzbestrafung durch die Öffentlichkeit zu schützen.

Bestrafung und die Feststellung von Schuld sind Aufgaben der Gerichte und nicht die einer Zeitungsredaktion.

„Heute“ hat es bekanntlich nicht so mit der Wahrung von Persönlichkeitsrechten. So auch im Fall der niedergestochenen Amida M. Diese hat ihre Rechte anscheinend mit ihrem Tod verloren und der Gratiszeitung überschrieben.

HEUTE-Print vom 28.10.13 (Seite 9)

HEUTE-Print vom 28.10.13 (Seite 9)

Im Bild zum Artikel misst „Heute“ gleich mit dreierlei Maß:  Der zweijährige Bub wird großzügig verpixelt. Die Verstorbene wird gar nicht unkenntlich gemacht. Und der mutmaßliche Täter kriegt einen kleinen Pseudo-Balken vor die Augen. Solche Balken sind zwar weit verbreitet, sind aber laut Medien – und Urhebergesetz keine ausreichende Anonymisierung, weil die Person weiterhin identifizierbar ist. Anständig geschützt ist somit nur der Zweijährige.

Fraglich ist auch, ob „Heute“ überhaupt die Rechte am Foto besitzt – als Quelle ist lediglich „Privat“ angegeben.

Davon abgesehen stellt „Heute“ den nicht rechtskräftig Verurteilten vor vollendete Tatsachen:

Mit einem Küchenmesser metzelte der polizeibekannte Schläger seine Gemahlin nieder. (…) Passanten überwältigten Berserker Fazil M. (Hervorhebung von uns)

Es gilt die Unschuldsvermutung, auch für „Heute“.

Die Gratiszeitung „Österreich“ stempelt in der Ausgabe vom 15. Mai einen psychisch kranken Mann, der noch dazu Opfer eines Gewaltverbrechens wurde, als „Gemeinde-Bau-Ekel“ ab. Und das natürlich boulevardwirksam auf dem Titelblatt und im Artikel auf Seite 8.

Nicht einmal Menschen mit (psychischer) Behinderung sind also vor vorverurteilender Berichterstattung gefeit. Die Redakteure bezeichnen das Mordopfer als „Gemeindebau-Ekel“, im Artikel sogar als „Gemeindebau-Schreck“. Sie bezichtigen ihn auch des Drogenmissbrauchs:

Laut Anrainer dürfte Frühpensionist Andreas T., der alleine wohnte, ein Drogenproblem gehabt haben.

Außerdem informiert die Redaktion über sein Schizophrenie-Leiden.

Den „ekelhaften“ Eindruck des Opfers komplettiert die Gratiszeitung noch mit dieser Aussage des Nachbarns:

„Wenn er wieder einen Schub hatte, hat er alle angepöbelt.“

Fest steht: das Opfer kann sich nicht mehr verteidigen. Der psychisch kranke Mann, der weder absichtlich noch mutwillig zum „Gemeindebau-Schreck“ wird, kommt im Artikel beinahe schlechter weg als der 16-jährige Täter. Dieser wird nur kurz als „Straßengangster“ bezeichnet.

Das Traurige daran ist aber, dass uns diese pietätlose Arbeitsweise bekannt vorkommt.

In der Printausgabe vom 19. April hat die Tageszeitung Österreich Richter gespielt und einen Verdächtigen an den Pranger gestellt. Das Blatt glaubte bereits zu wissen, wer die Gift-Briefe an US-Präsident Obama und einen Senator geschickt hatte. Nur wenige Tage später stellte sich jedoch heraus, dass der Mann unschuldig ist.

Mit Schlagzeilen wie „Elvis wollte Obama töten“ verurteilte das Blatt einen Elvis-Imitator als Gift-Brief-Attentäter. „Österreich“ veröffentlichte auch online Screenshots und Fotos aus dem Facebook Profil des Verdächtigen. In der Printausgabe auf auf Seite 3 hieß es etwa:

Er war Elvis-Imitator und Obama-Hasser(…) Er verschickte drei Briefe mit Rizin-Gift (…) Der irre Täter ist ein Elvis-Imitator

Die erhoffte Sensationsmeldung blieb jedoch aus. Wie einige Tage später nämlich bekannt wurde, ließen die Ermittler alle Vorwürfe gegen den Verdächtigen fallen und der Mann kam frei. „Die letzte Woche war ein Alptraum“, sagte er laut Medienberichten nach seiner Freilassung.

Auch wenn es ziemlich unwahrscheinlich ist, dass der Mann hierzulande sein Recht für die erlittenen Kränkung gelten machen wird, so dreht sich der wahre King wegen dieses Fauxpas mit Sicherheit mindestens drei Mal im Grab um.

Vielen Dank an Philipp Schmidt für den Hinweis auf Twitter

„Österreich“ ist keine Zeitung, sondern ein Scripted-Reality-Format. Wie sonst wäre so etwas noch journalistisch zu erklären? In Wien wurde eine Frau auf die Gleise einer U-Bahn gestoßen (zum „Glück“ nicht die U6, sonst gäb’s jetzt am Boulevard kein Halten mehr). Das Fellner-Blatt bringt dazu auf der Titelseite und im Artikel groß ein Foto des Opfers:

Allerdings wurde das Gesicht der Frau verpixelt und mit Augenbalken versehen. Das ist doppelt so viel Anonymisierung wie die Opfer von „Österreich“ üblicherweise erwarten dürfen. Und das hat einen „guten“ Grund: Es handelt sich bei der fürsorglich verfremdeten Dame nämlich nicht um das Opfer. Sondern um dieses Model aus der Getty-Bilderdatenbank („Österreich“ hat das Foto gespiegelt).

Im Bildtext zum Gesicht lügt „Österreich“ noch:

Das Opfer.
Nelly W. (36) …

Nur wenn man sich (oder das Bild) halb auf den Kopf stellt, kommt man der Wahrheit einen Schritt näher:

 Symbolfoto

Und das war nicht das erste Mal. Aber immerhin verschont „Österreich“ so die wahren Opfer. Also lassen wir das Blatt lieber in seinem Getty-Methadon-Programm.

(Mit Dank an Carola für ihren scharfen Blick.)

 

In der Ausgabe vom 8. November berichtet „News“ über den Schauspieler Martin Weinek, der eine Anzeige wegen versuchter Körperverletzung eingebracht hat. Die Identität des Beschuldigten schützt die Zeitschrift  mit einem schwarzen Balken vor seinen Augen. Angesichts der Informationen, die im Text auf den ersten Blick über ihn zu finden sind, wirkt dieser Versuch allerdings lächerlich.

Laut dem Artikel handelt es sich um Thomas S.. „News“ nennt zwar nicht den vollen Namen des Beschuldigten, dafür aber seinen 270-Einwohner großen Wohnort (in dem er der Sohn des Bürgermeisters ist),  seinen Beruf und zahlreiche andere persönliche Informationen. Mit diesen Daten konnte auch Kobuk seinen vollständigen Namen und sein Foto mit einer kurzen Google-Recherche leicht herausfinden. Wie viele Feuerwehrkommandanten, die Sohn des Bürgermeisters sind, gibt es wohl in einem 270-Einwohner Ort?

Da helfen auch ein abgekürzter Nachname und ein Balken über den Augen nicht mehr. Denn, wenn der Rest des erkennbaren Gesichts auf dem Foto Rückschlüsse auf die Identität zulässt, ist dies bereits eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Entscheidend ist, ob das erweiterte persönliche Umfeld (der Bäcker ums Eck oder der Friseur) die Person identifizieren und wiedererkennen kann. Der Oberste Gerichtshof hat das bereits mehrfach bestätigt.

Auch Kurier und ORF-Burgenland berichten über den Vorfall. Sie schreiben ebenfalls vom Sohn des Bürgermeisters, nennen aber nicht den Vornamen, der ORF erwähnt nicht einmal den Ort.  Bekannte werden ihn wohl dennoch erkennen. ORF und Kurier versuchen dies aber immerhin nicht mit einem schwarzen Balken zu kaschieren.

Da war ein Redakteur von OE24.at wohl etwas zu euphorisch und hat unzensierte Portraitfotos und die vollständigen Namen zweier Lüstlinge veröffentlicht, die in einem Familien-Lokal in den USA Sex hatten.

„Sex sells“ war für OE24.at die Devise – dass das eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes bedeutet, interessierte bei „Österreich“ wohl niemanden.

Das Foto der Dame stammt von ihrer Facebook-Seite.

Bilder und Namen sind u.a. auch in England und den USA erschienen.

 

Update: In einer früheren Version dieses Artikels stand, dass das Facebook-Profil der Dame gelöscht worden sei. Das Profil existiert allerdings sehr wohl noch auf Facebook – Danke Stefan Jaritsch für den Hinweis!

Am 29.11. ging ein Artikel auf OE24.at online, der live vom Begräbnis des kleinen Berk, dessen Vater ihn Tage zuvor erschossen hatte, berichtete:

12.30 Uhr: In diesen Sekunden ist der Sarg mit dem kleinen Berk eingetroffen.

12.25 Uhr: +++ Vor dem Alevitischen Veranstaltungszentrum bei St. Pölten sind etliche Trauergäste bereits angekommen +++ von Minute zu Minute werden es mehr +++

Auf Medienethik wurde bei „Österreich“ in diesem Fall offenbar wenig Wert gelegt. Warum muss auf diese persönlichkeitsrechtsverletzende und niveaulose Art über ein Kinderbegräbnis berichtet werden? Das fragten sich auch Einige auf Twitter:

Dazu ergiebige Facebook-Diskussionen und Kritik von DerStandard.at, Presse.com, Horizont online, Futurezone und Kurier.at. DerStandard.at integrierte sogar einen umfangreichen „Live-Ticker Shitstorm“ und bat Medienanwältin Maria Windhager um eine rechtliche Stellungnahme:

„Ein Begräbnis ist ein klassischer Fall von Privatsphäre, die in der Öffentlichkeit stattfindet. Es ist ein absolutes Tabu, dort einzudringen, es sei denn, die Medien werden speziell zugelassen. Sich dem über einen Liveticker zu nähern ist genauso unzulässig und verpönt. Aus medienethischer Perspektive ist es selbstverständlich, dass man diesen Bereich achtet.“

Medienanwalt Alfred Noll ergänzt dazu:

„Medienrechtlich ist das – leider – unbedenklich. Derlei wäre aber Anlass für den Gesetzgeber, den Umfang des Persönlichkeitsschutzes zu überdenken.“

Futurezone bat den Presserat-Geschäftsführer Alexander Warzilek um seine Meinung: Dieser erklärte ausdrücklich, dass es bei diesem Fall eindeutig ist, „dass wir es mit einer medienethischen Übergreifung zu tun haben“. Nur mit welchen Sanktionen ist seitens des Senats zu rechnen, wenn „Österreich“ nicht zu den teilnehmenden Medien im Presserat zählt? Warum ist die Einhaltung des Ehrenkodexes der Presse noch immer freiwillig und diese Art der Berichterstattung rechtlich zulässig?

Beste Voraussetzungen für einen Live-Ticker bat außerdem die Tatsache, dass es Medienvertretern verboten war, am Begräbnis teilzunehmen, wie DerStandard.at schreibt:

„Polizisten schützten das Areal, für Medienvertreter war der Zutritt verboten.“

Aufgrund dieser großen Resonanz blieben auch Konsequenzen der Berichterstattung nicht aus. Die Sponsoren „Bet-at-home“ und „Microsoft“ bedauern die Werbeplatzierung und kündigten die weitere Unterstützung:

Darauf reagierte der Herausgeber Wolfgang Fellner mit folgender Stellungnahme auf DerStandard.at:

„Als ich davon erfahren habe, habe ich den Ticker sofort einstellen lassen.“ Der Liveticker selbst habe „sicher nicht in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingegriffen. In dem ganzen Ticker steht wörtlich nichts anderes als auch in den APA-Meldungen oder den Berichten anderer Online-Medien“, so Fellner.

Aus dem Originalartikel wurde die Live-Berichterstattung gelöscht und um eine User-Entschuldigung ergänzt. Zumindest etwas.

Der traurige Vorfall des Mordes an einem 16-Jährigen im oberösterreichischem Braunau hat viele Menschen entsetzt, mich allerdings auch die dazugehörige Berichterstattung der Kronenzeitung letzten Dienstag.

Denn neben der nicht anonymisierten Darstellung des Opfers, welcher sich auch andere Medien schuldig gemacht hatten, wurde hier auch persönlichen Daten der Großmutter des Täters veröffentlicht.

Sie trafen sich in der Wohnung von Ivans Großmutter Anka D. (59) in der ░░░░░straße 2.


Ob die Dame gutheißt, dass ihre private Wohnadresse in der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs gezeigt wird?

Interessant ist das ja eigentlich schon: Da fasst das FBI endlich den bösen, bösen Hacker, der die Nacktaufnahmen der Stars von deren Computern und Mobiltelefonen klaut, und dann kommt „Österreich“ und veröffentlicht ebendiese prekären Aufnahmen sowohl in der Print- als auch in der Online-Ausgabe.

Aufatmen. Nach den Hackerangriffen auf Prominente wie Scarlett Johansson (26) und Mila Kunis (28) kann Hollywood wieder ruhig schlafen. Im Rahmen der “Operation Hackerrazzi“ wurde Christopher Chaney (35) nach elfmonatigen FBI-Ermittlungen in Florida festgenommen.

Ob die Stars wirklich so ruhig schlafen können, wenn plötzlich Tageszeitungen anfangen, die viel diskutierten Nacktfotos abzudrucken? Und dazu texten:

Lasziv auf dem Bett: Das Foto war nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.

Dass dies eine Verletzung der Intimsphäre darstellt, scheint „Österreich“ wenig zu stören:

Berechtigte Interessen werden in jedem Fall durch Veröffentlichungen von Aktfotos des oder der Abgebildeten ohne deren Einwilligung verletzt. Die Verletzung berechtigter Interessen liegt hier in der Verletzung des aus dem Grundsatz der Achtung der Privatsphäre erfließenden Selbstbestimmungsrechts […].

(Korn: Einführung in das Kommunikationsrecht)

Woher hat „Österreich“ die Fotos überhaupt? Weder in der Print- noch in der Online-Version des Artikels wird die Quelle des Fotos offengelegt (Ja, eh – vom Iphone der Scarlett, werden viele jetzt denken. Reicht aber nicht). Des Rätsels Lösung finden wir beim Konkurrenzblatt „Heute„:

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